Beschneidung nur aus medizinischen Gründen oder freiem Willen legitim: Allerdings aus Ärztesicht sind Argumente für eine bessere Hygiene nicht tragbar.
17.07.2012
In einigen Religionsgemeinschaften gilt das Entfernen der Vorhaut in jungen Jahren als Ausdruck von Gläubigkeit. Nach einem aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts ist religiös motivierte Beschneidung von Knaben jedoch als Körperverletzung zu werten und damit strafbar. Generell ist die Entfernung der Vorhaut mit einem geringen Operationsrisiko und guten kosmetischen Ergebnissen verbunden. Potenz und sexuelle Erregbarkeit bleiben unbeeinträchtigt.
Dennoch gibt es – wie bei jedem anderen Eingriff auch – Gefahren: In seltenen Fällen zieht die Operation schmerzhafte Wundinfektionen, Nachblutungen oder gar Harnröhrenverletzungen nach sich. Deshalb raten Mediziner nicht nur bei Beschneidungen aus rein religiösen Gründen dazu, diesen Schritt gut zu überdenken und nur von einem erfahrenen Urologen vornehmen zu lassen.
Vor dem 14. Lebensjahr ist eine Beschneidung aber selbst nach gründlicher Abwägung nicht ohne medizinische Indikation zulässig. Danach zählt auch der freie Wille des Patienten. Urologen empfehlen sogar, mit der Entscheidung bis zum 18. Lebensjahr zu warten. Diesen zeitlichen Rahmen müssen nun auch muslimische und jüdische Eltern einhalten. Laut aktuellem Urteil kann der freie Wille frühestens bei jugendlichen Männern etwa ab dem 14. Lebensjahr angenommen werden. Der Elternwille als mutmaßlicher Wille des Kindes dürfe in diesem Falle nicht gelten, zumal die Religionsausübung durch Nichtbeschneidung nicht grundsätzlich behindert werde. „Aus medizinischer Sicht ist es nicht gerechtfertigt, mögliche Folgen einer Beschneidung zu verharmlosen,“ betont Dr. Wolfgang Rulf, Urologe und Geschäftsführer des Ärztenetzwerks Uro GmbH Nordrhein. „Das heißt aber keinesfalls, dass generell Einwände gegen eine religiös motivierte Beschneidung bestehen, sofern diese auf freiem Willen basiert.“
Doch auch fernab von rituellen Bräuchen ziehen immer mehr Männer eine Beschneidung in Betracht. Aus unterschiedlichsten Gründen: Manche halten einen beschnittenen Penis für hygienischer und meinen, sich so vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen. Andere hoffen, damit ihrer Manneskraft auf die Sprünge zu helfen. „Tatsächlich birgt der Eingriff zwar nur geringe Risiken, ein Lustgewinn lässt sich aber nicht belegen und das gleiche Maß an Sauberkeit auch durch tägliche Körperpflege erreichen,“ erklärt Dr. Rulf. Entgegen der landläufigen Meinung wirkt sich die Entfernung der Vorhaut Studien zufolge weder auf die Empfindungsintensität noch auf die Dauer des Liebesaktes aus. In unserem Kulturkreis führen Urologen diesen Eingriff daher meist nur bei einer medizinischen Indikation durch – beispielsweise bei einer Vorhautverengung. Hier kommt die OP im besten Wortsinne oft einer Befreiung gleich, denn sie behebt gesundheitliche Folgen wie Blasenentleerungsstörungen sowie wiederholte Entzündungen und Harnwegsinfekte. (pm)
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Wichtiger Hinweis:
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