Bundesregierung beurteilt E-Zigaretten als Arzneimittel
29.02.2012
Die Erfolgsgeschichte der E-Zigaretten könnte ein jähes Ende finden, denn die Bundesregierung hat nikontinhaltige elektrischen Zigaretten als zulassungspflichtige Arznei eingestuft. Der Verkauf des nikotinhaltigen Liquids, dass in den E-Zigaretten verdampft wird, ohne entsprechende Zulassung wäre demnach illegal.
Die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken Bundestagsfraktion birgt Brisanz für den Markt der E-Zigaretten. Denn dass nikotinhaltige Liquid ist nach Auffassung der Bundesregierung als zulassungspflichtiges Arzneimittel zu betrachten. Fehlt die Zulassung, ist ein Verkauf oder Handel verboten. Die begehrten elektrischen Glimmstängel, könnten demnach praktisch nur noch mit den weiterhin erhältlichen Liquiden ohne Nikotin betrieben werden.
Bis zu zwei Millionen Nutzer der E-Zigarette
Für die laut Herstellerangaben bis zu zwei Millionen Nutzer der E-Zigarette in Deutschland könnte die Position der Bundesregierung erhebliche Einschränkungen mit sich bringen, da fortan der Handel der nikotinhaltigen Liquide in seiner bisherigen Form nicht mehr gestattet ist. Bislang war die rechtliche Lage eher undurchsichtig, wobei sich einige Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Bayern für ein Verbot entschieden, andere hingegen keine Maßnahmen gegen den Verkauf der E-Zigaretten ergriffen. Nachdem die Bundestagsfraktion der Linken in einer kleinen Anfrage von der Bundesregierung eine rechtliche Klarstellung gefordert hatte, teilten diese am Montag mit, dass die E-Zigaretten als Arzneimittel beziehungsweise Medizinprodukt einzustufen seien, sobald darin Nikotin verdampft werde. Ein Verkauf der nikotinhaltigen Liquide ohne Zulassung sei untersagt. Die Nutzung der E-Zigaretten indes ist weiterhin erlaubt, allerdings nicht überall, so die Position der Bundesregierung. Die E-Zigarettenraucher müssen sich an die Vorgaben der Nichtraucherschutzgesetze halten, denen zufolge zum Beispiel das Rauchen in Bahnhöfen, Straßenbahnen, Zügen oder Bussen untersagt ist. Hier greifen auch die einzelnen Ländergesetze zum Nichtraucherschutz
Auch Internet-Handel mit nikotinhaltigen Liquiden verboten
Mit Blick auf den oft genutzten Vertriebsweg der E-Zigaretten und Liquide über das Internet erklärte die Bundesregierung, dass auch der Online-Handel untersagt sei. Mit dem Versand verstoßen Händler gegen das Arzneimittelgesetz, weshalb die Liquide „sichergestellt und eingezogen werden“ können, erklärte die Bundesregierung. In einer ersten großen Razzia ist dies laut Medienberichten bereits geschehen. Bei zwei Durchsuchungsaktionen in Schwelm (Nordrhein-Westfalen) und der Region Hannover wurden demnach 45.000 Fläschchen mit E-Zigaretten-Liquid vom Zoll beschlagnahmt.Die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grüne) sieht sich in ihrer Ablehnung der E-Zigarette bekräftigt und ließ angesichts der Stellungnahme der Bundesregierung über einen Sprecher mitteilen, dass Nordrhein-Westfalens bisherige „Linie damit ein weiteres Mal klar bestätigt“ wurde. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin hatte bereits Ende letzten Jahres den Verkauf der Liquide als "illegal" bezeichnet, da die Substanzen hierzulande über keine Zulassung verfügen.
Gesundheitsrisiken der E-Zigaretten
Auch die möglichen Gesundheitsrisiken spielten bei dem Verbot der E-Zigarette in Nordrhein-Westfalen eine wesentliche Rolle. Vor allem das Fehlen von Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Folgen war nun auch in der Mitteilung der Bundesregierung ein wesentlicher Kritikpunkt. „Die Bundesregierung nimmt eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch die seit einigen Jahren auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten sehr ernst“, so die offizielle Regierungsstellungnahme. Als Begründung für die Sorge vor möglichen Gesundheitsrisiken nennen die Regierungsverantwortlichen zum Beispiel Propylenglykol, das 90 Prozent des E-Zigaretten-Dampfs bildet. Propylenglykol könne „akute Reizungen der oberen Atemwege und Augen“ verursachen und zudem „Beeinträchtigungen der Atemfunktion“ bedingen, erklärte die Bundesregierung. Auch seien „Nebenwirkungen wie Verengung der Atemwege in einer aktuellen Studie bei E-Zigarettenrauchern bereits nach fünf Minuten nachgewiesen“ worden, so die Mitteilung der Bundesregierung. Nach Ansicht der Politik ist außerdem auch die Funktion der E-Zigarette als Einstiegsprodukt vor allem bei Jugendlichen nicht zu unterschätzen. (fp)
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Bild: Viktor Mildenberger / pixelio.de
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