Wird es bald einer Reform des Heilpraktikerberufs in Deutschland geben?
Die interdisziplinäre Expertengruppe Münsteraner Kreis fordert eine Neuregelung des Heilpraktikerberufs in Deutschland. Zu den Sachverständigen gehört der emerierte Professor für Alternativmedizin Edzard Ernst. Ziel ist es, falsche Behandlungen von Patienten durch Standards der Qualitätssicherung zu verhindern.
Fehlbehandlungen durch Heilpraktiker
Zum Problem zählen laut dem Münsteraner Kreis Fehlbehandlungen durch Heilpraktiker insbesondere mit Methoden der Komplementären und Alternativen Medizin (KAM).
Im Ernstfall Tod
Ein Beispiel für eine solche Fehlbehandlung sei das “Biologische Krebszentrum” am Niederrhein. Dort starben mindestens vier Patienten nach fragwürdiger alternativmedizinischer Krebs-Therapie.
Wissenschaft und Selbstbestimmung
Das Autorenteam versuche, die Problematik dezidiert wissenschaftlich und am Selbstbestimmungsrecht des Patienten orientiert anzugehen.
Alternativ- und Komplementärmedizin
Unter Alternativmedizin verstehen die Autoren und Autorinnen “die Gesamtheit der Verfahren, die in Konkurrenz zu Behandlungsverfahren der wissenschaftsorientierten Medizin angeboten werden. Unter Komplementärmedizin (…) diejenigen Verfahren, die von ihren Betreibern ergänzend zur wissenschaftsorientierten Medizin angeboten werden.”
Überschneidungen
Dabei gäbe es große Überschneidungen, abhängig vom Anbieter und Patienten. Deswegen benutzen die Autoren und Autorinnen den Sammelbegriff Komplementär-Alternative-Medizin (KAM). Dazu zählten zum Beispiel Akupunktur, Homöopathie oder Bachblüten.
Wissenschaftsorientierte Medizin
KAM würde sich begrifflich von der wissenschaftsorientierten Medizin abgrenzen, die in ihren Behandlungsaussichten mit hinreichendem Evidenzgrad begründet sei. Wissenschaftlichte Begründbarkeit und klinische Evidenz würden viele KAM-Befürworter skeptisch sehen oder ablehnen.
Warum Heilpraktiker?
KAM nutzten Heilpraktiker als gängige Praxis, ebenso Techniken der wissenschaftsorientierten Medizin.
Eigenständige Säule?
Heilpraktiker sähen sich selbst oft als eigenständige Säule im Gesundheitssystem und böten zahlreiche explizit nicht wissenschaftlich fundierte Heilkonzepte an.
“Integrative Medizin”
Viele Ärzte böten KAM-Verfahren als integrative Medizin an, dürften aber nicht als Heilpraktiker firmieren, da eine Heilpraktikerprüfung ihnen keine Zusatzqualififikation bescheinige. Anders sei es bei Zahnärzten, Psychologen oder Physiotherapeuten. Mit dem Titel Heilpraktiker dürften sie auch außerhalb ihrer “eigentlichen Profession” arbeiten.
Falsche Suggestionen
Die staatliche Anerkennung von Heilpraktikern als “Heilkunde” Ausübenden und die gestzlich fixierte Bezeichnung “Heilpraktiker” suggeriere, es handle sich um staatlich geprüfte Heiler mit einer Ausbildung, die mit der von Ärzten vergleichbar sei.
Kein Vergleich zu studierten Medizinern
Der Münsteraner Kreis schreibt: “Dies wäre jedoch ein klarer Fehlschluss.Medizinstudenten durchlaufen ein der Wissenschaftlichkeit verpflichtetes Studium, an dessen Ende eine staatliche Prüfung steht. Heilpraktiker haben demgegenüber nur eine einzige Prüfung zu bestehen,in der sie nachweisen müssen, dass sie sich bestimmter Grenzen ihres Kompetenzbereichs bewusst sind,etwa bei der Behandlung von Infektionskrankheiten.”
Keine staatlich regulierte Ausbildung
Darüberhinaus gäbe es keine staatlich regulierte Ausbildung. Ärzte seien zu einer regelmäßigen Fortbildung verpflichtet, die der Kontrolle durch die Landesärztekammern unterliege, im Unterschied zu Heilpraktikern, die kein vergleichbares Fortbildungssystem hätten.
Die ärztliche Ausbildung
Die Experten schreiben: “Ärztinnen und Ärzte dürfen Patienten versorgen, weil man begründetermaßen annimmt, dass sie über das entsprechende akademisch fundierte Wissen und Können verfügen.
Um eine Kassenzulassung zu erhalten, müssen inzwischen alle Ärzte – vom Allgemeinmediziner bis zum Urologen-neben der ärztlichen Approbation eine Ausbildung zum Facharzt vorweisen.”
Hohe Standards für Ärzte
“Sie haben dann also mindestens sechs Jahre Studium und mindestens fünf Jahre Facharztweiterbildung hinter sich. Auch Ärzte ohne Kassenzulassung müssen, so fordert etwa das Haftungsrecht, nach Facharztstandard behandeln.”
Low Level für Heilpraktiker
Die wissenschaftsorientierte Medizin bilde Ärzte also nach hohen Standards aus, während die Gesetze für Heilpraktiker keine wissenschaftlich fundierte, standardisierte oder kontrollierte Ausbildung verlangten. Auf die verlangte Prüfung könnten sich angehende Heilpraktiker autodidaktisch vorbereiten, ohne je einen Patienten zu sehen.
Minimale Auflagen
Zulassungen zum Heilpraktiker dürften nur verweigert werden, wenn die Betroffenen eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten oder der Bevölkerung darstellten.
Nicht zeitgemäß
Dies hält der Münsteraner Kreis für unzureichend: “Diese minimale Auflage wird weder der Komplexität des heute bekannten Krankheitsspektrums gerecht, noch berücksichtigt sie die vielfältigen Risiken durch Nebenwirkungen von KAM-Präparaten oder durch ihre Wechselwirkungen mit Medikamenten der wissenschaftsorientierten Medizin.”
Ärztliche Befugnisse ohne ärztliches Wissen
Heilpraktiker dürften Diagnosen stellen, Behandlungen durchführen, Injektionen verabreichen und Infusionen legen. Sie dürften lediglich keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder bestimmte Infektionskrankheiten behandeln.
Esoterische Parallelwelt?
Das Heilpraktikerwesen bewege sich überwiegend in einer “Parallelwelt mit eigenen, meist dogmatisch tradierten Krankheits- und Heilkonzepten. Je nach Lehre enthalten diese mehr oder weniger wissenschaftlich unbegründete oder unhaltbare Elemente: Vielfach handelt es sich dabei um Glaubensüberzeugungen, von denen viele wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen oder durch die moderne Medizin empirisch widerlegt sind.”
Prüfungen lückenhafto
Die Grenze zwischen Wissen und Glauben würde in Heilpraktikerprüfungen nicht nachgefragt, und sei für viele Patienten schwer zu erkennen. Aufgrund mangelnder Qualifikation würden viele Heilpraktiker intuitiv zu Diagnosen und Therapien kommen, aber nicht auf Grundlage einer wissenschaftlich erarbeiteten Systematik.
Schadenspotentiale
Der Münsteraner Kreis wählt einen Vergleich: “Es wäre undenkbar, Brückenbau auf der Grundlage spiritueller Statik zuzulassen oder jemandem die Steuerung eines Flugzeugs anzuvertrauen, dessen ganze Kompetenz in einem erfolgreich absolvierten Workshop über die Sage des Ikarus besteht. So abstrus dies erschiene – auf der Basis vergleichbarer fachlicher Voraussetzungen dürfen Heilpraktiker in Deutschland Patienten untersuchen und behandeln.”
Abstruse Sonderregelungen
Es gäbe abstruse Sonderverordnungen für Präparate der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophischer Medizin. Diese seien von Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsnachweisen ausgenommen, die für alle anderen Arzneimittel gälten.
Medizinische Ethik
Die Experten und Expertinnen fordern: “Ein der Patientenversorgung verpflichtetes Gesundheitssystem muss von unbelegten und überzogenen Heilsversprechen gänzlich freigehalten werden. Dies folgt unmittelbar aus dem ethischen Gebot der Wahrhaftigkeit im Umgang mit vulnerablen Patienten und ihren Angehörigen.”
Komplementärmedizin
Anders sähe es mit komplementären Verfahren aus, die dazu dienen, den Behandlungskomfort zu steigern und nicht die Behandlungsstrategien der wissenschaftsorientierten Medizin untergrüben oder deren Prinzipen in Frage stellten. “Ärzte, die dies berücksichtigen, arbeiten im besten Sinne wissenschaftsorientiert.”
Therapiefreiheit
Therapiefreiheit versteht der Münsteraner Kreis nicht als Legitimation willkürlicher Eingriffe, sondern als “sinnvolle Anpassung leitliniengerechter Therapien an den individuellen Patienten.”
Was soll sich ändern?
Die Autoren und Autorinnen fordern, dass sich die wissenschaftsorientierte Medizin akut und dringlich einer gelingenden Kommunikation widmet und sich einer ökonomisch motivierten Verdichtung der Behandlungsabläufe entgegen stellt.
Wissenschaftliche Urteilskraft stärken
Die akademisch vermittelte Medizin müsse die wissenschaftliche Urteilskraft angehender Ärzte stärker fördern als bisher, um Pseudowissenschaft zu erkennen und Patienten darüber aufzuklären.
Qualifikation von Heilpraktikern
Das Missverhältnis von Qualifizierung und Befugnis der Heilpraktiker müsse korrigiert werden, ohne die Selbstbestimmungsrechte der Patienten zu beschränken.
Heilpraktiker kontrollieren?
Eine Lösung bestünde darin, die Befugnisse der Heilpraktiker auf deren realen Kenntnisse zu begrenzen und sie zum Beispiel einer ärztlichen Weisungsbindung unterziehen. Dies würde Heilpraktikern jedoch faktisch ihre Patienten entziehen, da es keine basierte Indikation dafür gäbe, Alternativmedizin oder Placebos zu verschreiben.
Heilpraktiker abschaffen?
Eine zweite Lösung sei es, den staatlich geschützten Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen nach dem Vorbild der Abschaffung des Ausbildungsberufs Dentist zu Gunsten des studierten Zahnarztes. Das hätte den Vorteil, die Qualitätslücke zwischen ärztlicher Gesundheitsversorgung und Heilpraktikerwesen zu schließen.
Heilpraktiker qualifizieren?
Die Kompetenzlösung setzt darauf, Fach-Heilpraktiker wissenschaftsorientiert auszubilden und staatlich zu prüfen. Staatlich anerkannter Heilpraktiker dürfe nur werden, wer eine Ausbildung in einem anerkannten Heilberuf absolviert hätte wie Ergotherapheut, Krankenpfleger, Logopäde oder Physiotherapeut.
Fachhochschul-Niveau
Solche Menschen sollten eine Ausbildung auf Fachhochschul-Niveau zum Heilpraktiker absolvieren dürfen, der sie in ihrem Bereich zum Heilpraktiker qualifiziere. Ein Schwerpunkt läge dabei auf Kommunikation und Empathie, notwendig sei auch eine wissenschaftstheoretische Ausbildung, die sie zur kritischen Reflexion befähige.
Medizinische Parallelwelten
Der Münsteraner Kreis kommt zu folgendem Ergebnis: “Medizinische Parallelwelten mit radikal divergierenden Qualitätsstandards, wie sie aktuell im deutschen Gesundheitswesen in Form von Doppelstandards bei Ergebnisbewertung und Qualitätskontrolle bestehen, sind für eine aufgeklärte Gesellschaft nicht akzeptabel.” (Dr. Utz Anhalt)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.