Klage eines Vertreibers abgewiesen: Ministerin darf sich kritisch über E-Zigarette äußern
18.01.2012
Aufgrund der kritischen Aussagen über E-Zigaretten von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte ein Vertreiber für die elektrischen Glimmstängel vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt. Er wollte die nordrhein-westfälische Landesregierung zum Widerruf zwingen. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit.
Gesundheitsministerin Steffens warnt vor E-Zigaretten
Die Diskussion um die E-Zigarette will nicht abreißen. Nachdem NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens bereits im Dezember vor dem Konsum elektrischer Zigaretten warnte, klagte nun ein Vertreiber von E-Zigaretten vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht (Az.: 16 L 2043/11).
Die Ministerin äußerte sich Ende letzten Jahres sehr kritisch über den Genuss des elektrischen Glimmstängels. Nikotinhaltige E-Zigaretten seien mindestens gesundheitlich riskant, so Steffens. Die Produkte die „momentan auf dem Markt vertrieben werden, sind allesamt nicht zugelassen oder geprüft“, erklärte sie weiter. Die handelsüblichen Flüssigmischungen (Liquid) enthielten sehr hohe Mengen Niktotin, so dass sie als Arzneimittel einzustufen wären und auch den strengen Auflagen zur Zulassung des Arzneimittelgesetzes unterlägen. Bisher bestehe kein wissenschaftlich anerkannter Nachweis, dass sie „ungefährlich seien“, betonte Steffens. Die Europäische Union würde deshalb strenge Untersuchungen planen.
Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage ab
Eine Produktionsfirma und Vertreiberin E-Zigarette empfand derartige Äußerungen von Ministerin Steffens nicht rechtens und reichte deshalb beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage ein.
Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Nach seiner Auffassung stellen die Äußerungen von Ministerin Steffens keine Einschränkung der Berufsfreiheit der E-Zigaretten-Vertreiber dar. Als Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalens sei die Behörde für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts zuständig. Im Zuge dessen sei sie grundsätzlich befugt, der Öffentlichkeit Informationen aus diesem Bereich mitzuteilen. Außerdem sei die Einschätzung des Ministeriums, dass E-Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fallen, vertretbar.
Die Gesundheitsministerin hatte sich zudem auch kritisch über vermehrte Eröffnungen spezieller Läden geäußert, in denen die elektrischen Glimmstängel samt Zubehör verkauft werden. Bisher wurden E-Zigaretten hauptsächlich über das Internet verkauft. Doch seit kurzem eröffnen immer mehr Läden, in denen der Kunde zum Teil sogar Proberauchen darf. Laut Steffens könne viele Geld und Zeit fehl investiert werden. „Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt. Ich hoffe, dass die Entscheidung dazu beiträgt, die Diskussion um die E-Zigarette dort zu versachlichen, wo in erster Linie mit Emotionen und weniger mit Fakten argumentiert wird“, erklärte die Gesundheitsministerin nach Bekanntgabe des Gerichtsbeschluss. Die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts kann von den E-Zigarettenherstellern beim Oberlandesgericht angefochten werden.
Befürworter der E-Zigarette beschweren sich über angebliche Falschaussagen
In den letzten Tagen traten Befürworter der E-Zigarette zum Teil aggressiv gegenüber den Medien auf. Sie beschwerten sich über angebliche Falschaussagen.
Bereits im Dezember hatte die Initiative „Dampferhimmel“ einen offenen Brief verfasst, der sich unter anderem auf die Aussagen von Gesundheitsministerin Steffens zum Thema E-Zigarette bezieht. Die Initiative gehört zu den Befürwortern der elektrischen Zigarette. (ag)
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Autoren- und Quelleninformationen
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