Neu Rechtsprechung: Überprüfen Sie Ihre Website!
16.04.2014
Neuere Rechtsprechung kann dazu führen, dass die Betreiber von gewerblich genutzen Websites wegen Datenschutzverstößen abgemahnt werden. Der BDH-Rechtsexperte hat daher einige Hinweise für Sie zusammengestellt.
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Datenschutzverstöße von Internetseiten-Betreibern doch abmahnfähig sind (OLG Hamburg Az.: 3 U 26/12). Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Website zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Der BDH-Impressum-Generator unterstützt Sie dabei. Registrierte Nutzer der BDH-Website finden nach dem Login unter "Service/HP-Recht und Gesetze" den Impressum-Generator, mit dem Sie Ihr Impressum überprüfen lassen können.
Darüber hinaus sollten Sie ein Augenmerk auf die Copyright-Situation bei Bildern legen, die Sie auf Ihrer Website nutzen. Ausführliche Informationen zu beiden Themen finden Sie HIER. (pm)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.