Lebensmittelkontrolleure entdecken genetisch veränderte Rapspollen im Honig
19.10.2011
Um mögliche Verunreinigungen des Honigs durch Pollen von genetisch veränderte Pflanzen zu kontrollieren, hat die Lebensmittelüberwachung Baden-Württemberg im Rahmen des sogenannten Honigmonitorings die Zusammensetzung von 39 importierten Honigsorten analysiert. Das Ergebnis des Honigmonitorings: Drei Honigsorten enthielten Pollen von genetisch verändertem Raps. Die im Rahmen des Sonderuntersuchungsprogramms zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Honig durchgeführte Untersuchung wirft nach Ansicht des Landesverbraucherschutzministers Alexander Bonde kein gutes Licht auf das Kontroll- und Rücknahmekonzept der Unternehmen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September geurteilt, dass Honig keine Pollen nicht zugelassener genetisch veränderter Organismen enthalten darf.
Die mögliche Ausbreitung der Pollen von genetisch veränderten Pflanzen, ist für Gegner der Gentechnik ein wesentliches Argument, welches gegen das Aussäen der Pflanzen spricht. Die Sicherheitsvorkehrungen reichen ihrer Ansicht nach nicht aus, um eine Kreuzung mit anderen Pflanzen zu vermeiden. Da der genetisch veränderte Raps zudem keine Zulassung als Lebensmittel hat, dürfen dessen Pollen nicht im Honig auftauchen. Das Land Baden-Württemberg hatte bereits im Vorfeld des EuGH-Urteils vom 6. September mehrere amtliche Proben unterschiedlicher Honigsorten analysiert und dabei in neun von zehn Proben aus Kanada genetisch veränderte Rapspollen nachgewiesen. Der Lebensmittelüberwachung fehlte vor dem EuGH-Urteil jedoch die rechtliche Handhabe, um den belasteten Honig aus dem Verkehr zu ziehen.
Dass auch nach dem EuGH-Urteil vom 6. September noch Honig vorgefunden wurde, „der mit gentechnisch veränderten Pollen belastet ist, ist inakzeptabel“, betonte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister, Alexander Bonde. Um die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu kontrollieren hatte das Land Baden-Württemberg ein Sonderuntersuchungsprogramm ins Leben gerufen, in dessen Rahmen das Zentrallabor der baden-württembergische Lebensmittelüberwachung – das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg – den Honig auf Bestandteile gentechnisch veränderter Organismen untersucht hat. Dabei entdeckten die Kontrolleure die gentechnisch veränderten Rapssorten GT 73, MS 8 und RF 3 in importierten Honigen. Diese Rapssorten haben in der Europäischen Union keine Zulassung als Lebensmittel, so dass der Honig eigentlich nicht verkauft werden dürfte.
Gentechnik belasteter Honig wird aus dem Verkehr gezogen
Die Lebensmittelüberwachung hat daher nach eigenen Angaben sämtliche erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, um die betroffenen Honigsorten aus dem Verkehr zu ziehen. Darüber hinaus hat das Verbraucherschutzministerium die übrigen Bundesländer, die Bundesbehörden und die Europäische Union über die Ergebnisse des Honigmonitorings unterrichtet. Auch seien die beiden in anderen Bundesländern ansässigen Unternehmen, die den Honig für den deutschen Markt abgefüllt hatten, über die Mängel ihrer Produkte informiert worden. Zwei der belasteten Honigsorten kamen den Angaben der Lebensmittelüberwachung zufolge aus Kanada, ein Honig stammte aus einem Nicht-EU-Staat ohne nähere Angaben zum Herkunftsort. Wie der Verbraucherschutzminister mitteilte, stammen die beanstandeten Honigsorten aus vereinzelten Restbeständen und die entsprechenden Firmen hätten bereits im Vorfeld des EuGH-Urteils den Verkauf eingestellt bzw. potenziell belastete Ware zurückgerufen.
Dass trotzdem genetisch veränderte Rapspollen in dem Honig nachgewiesen wurden, ist für Verbraucherschutzminister Bonde Anlass zu erheblicher Kritik am Kontroll- und Rücknahmekonzept der Hersteller und Händler. Das Vertrauen in die Unternehmen wurde an dieser Stelle deutlich enttäuscht. Der Minister für Verbraucherschutz kündigte daher an, dass die baden-württembergischen Lebensmittelüberwachungsbehörden die Sonderkontrollaktion des Honigmonitorings fortsetzen wird – auch um zu überprüfen, ob die Eigenkontrollen der Wirtschaft funktioniert. Die Lebensmittelüberwachung aus Thüringen hat ein ähnliches Vorgehen angekündigt, nachdem auch hier in einer Probe kanadischen Rapshonigs Spuren genetisch veränderter Pollen nachgewiesen wurden, berichtete aktuell der „mdr“.
Gegner befürchten Risiken für Gesundheit und Umwelt
Wie kritisch die meisten Verbraucher dem Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft gegenüber stehen, wurde bei der E-Petition des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) gegen Agro-Gentechnik deutlich, die am Ende von mehr als 100.000 Unterstützern unterzeichnet wurde. Mit der Vielzahl an Unterzeichnern erfüllte die Petition die Voraussetzungen für eine öffentliche Anhörung zu dem Thema im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Die Kritik der Initiatoren und Unterzeichner richtete sich dabei im wesentlichen gegen die mangelhafte und unzureichende Zulassungspraxis von Gen-Pflanzen in der EU. Der Vorstandsvorsitzende des BÖLW, Felix Prinz zu Löwenstein betonte angesichts der Unterstützung der Petition: „Der große Zuspruch zeigt, dass die Menschen keine weitere Risiko-Technologie wollen, bei der uns Agrar-Industrie und Politik heute erzählen, sie sei sicher und nötig für den Fortschritt.“ Dem Gentechnik-Kritiker zufolge wollen „Brüssel und die Bundesregierung Gentech-Pflanzen auf unsere Felder bringen, die nicht ordentlich geprüft“ wurden. Auf diese Weise führe die mangelhafte Zulassungspraxis dazu, dass „Agro-Gentechnik zu einer Risikotechnologie, mit unabsehbaren Folgen für unsere Gesundheit und Umwelt“ wird. (fp)
Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt
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