Vorsicht beim Kauf von Badespielzeug
16.07.2013
Schwimmreifen, Gummitiere und Co. – pünktlich zur Feriensaison sind wieder unzählige Wasserspielzeuge im Einsatz, die für den besonderen Spaß im Badeurlaub sorgen sollen. Doch gerade beim Kauf von Kinder-Schwimmsitzen sei laut dem TÜV Rheinland Vorsicht geboten – denn wie eine Untersuchung von Badeartikeln aus Souvenirshops ergeben hat, können diese unter Umständen sogar lebensgefährlich werden. Daher gilt es, beim Kauf einige Punkte zu beachten – dann steht dem Wasserspaß nichts mehr im Wege.
Viele Spielzeuge „erfüllen die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit nicht“
Ohne Wasserspielzeug ist der Strandurlaub für die meisten Kinder nur halb so schön. Doch welche Gefahren sich hier verbergen, ist meist gar nicht bekannt – obwohl es teilweise sogar lebensgefährlich werden kann. Anlässlich der Ferienzeit hat der TÜV Rheinland nun Wasserspielzeug aus Urlaubsorten in Deutschland, Spanien, Italien, Griechenland, Belgien und den Niederlanden getestet – insgesamt 50 Produkte, darunter aufblasbare Schwimmtiere und Luftmatratzen sowie Schwimmsitze für Babys, bei denen der Preis höchstens zehn Euro betrug. Das erschreckende Ergebnis: Ausgehend von den europäischen Mindeststandards dürften „20 von 50 Badeartikeln [.] in der Europäischen Union gar nicht verkauft werden“, denn „sie erfüllen die grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit nicht“, so eine aktuelle Pressemitteilung des TÜVs Rheinland.
„Aufblasbare Schwimmsitze sind lebensgefährlich“
Die Tester hatten bei ihrer Untersuchung gravierende Mängel und Sicherheitsrisiken bei vielen Kindersitzen aufgedeckt, da beispielsweise das Risiko des Herausrutschens aus dem Sitz oder des sofortigen Kenterns aufgrund einer zu hohen Sitzposition bestehe. Darüber hinaus war der TÜV in sechs Fällen sogar auf verbotene Schwimmsitze für Babys und kleine Kinder gestoßen – sodass TÜV Rheinland-Expertin Christiane Reckter resümiert: „Diese aufblasbaren Schwimmsitze sind lebensgefährlich. Sie gaukeln den Eltern Sicherheit vor, die sie so aber gar nicht bieten. Deshalb sind solche Sitze absolut verboten. Sichere Schwimmlernhilfen oder Kinderschwimmsitze dürfen nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein.“ Darüber hinaus müssten die Sitze über Benutzungs- und Sicherheitshinweise verfügen und „die Anforderungen der Normenreihe EN 13138-1 bzw. EN 13138-3 erfüllen“, was sowohl auf dem Produkt als auch auf der Verpackung klar deklariert sein müsse, so die Erklärung der Expertin.
Verschluckbare Kleinteile und unerlaubt hohe Mengen verschiedener Schadstoffe
Doch damit nicht genug – denn bei fünf weiteren aufblasbaren Spielsachen hätten sich im Laufe der Untersuchung verschluckbare Kleinteile (Ventilstöpsel) gelöst, zudem hätten sich in sechs Wasserspielzeugen unerlaubt hohe Mengen verschiedener Schadstoffe befunden – so zum Beispiel die so genannten Phthalat-Weichmacher, die laut dem TÜV im Verdacht stehen, „hormonell zu wirken und krebserregend zu sein“, zudem hätten einige Produkte zu hohe Werte an giftigen Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) enthalten, die ebenfalls im Verdacht stünden, Krebs zu verursachen.
Spielzeug aus Griechenland fällt besonders negativ auf
Besonders negativ schnitt bei der Untersuchung Wasserspielzeug ab, welches in Griechenland gekauft wurde – hier stellten sich gleich vier von zehn Produkten als „nicht zulässig“ heraus, da sie wie zum Beispiel beim „Baby Sicherheitsring“ der Firma „INTEX“ aus den Niederlanden die Mindeststandards nicht erfüllten. Oder aber – wie im Fall eines „Krokodil-Schwimmsitzes“ ohne weitere Herstellerinformationen – verschluckbare Kleinteile enthielten. Relativ wenig zu beanstanden hatten die Tester hingegen bei den acht Produkten, die hierzulande gekauft worden waren: Hier hatte es bei dem Spielzeug „Bee Rider“ eines niederländischen Herstellers sowie einem Schwimmring von „Hoffmann Spielwaren“ Kritik gegeben, da der „Warnhinweis auf der Verpackung formal nach aktueller EN 71 nicht korrekt“ gewesen sei, so die Auswertung des TÜVs.
Insgesamt „leicht positiver Trend“ gegenüber den Vorjahren
Die Untersuchung des Wasserspielzeugs war bereits die vierte dieser Art, wobei im Vergleich zu den Vorjahren ein „leicht positiver Trend zu erkennen“ sei:„2009 fielen über 60 Prozent der gekauften Artikel durch, 2010 über 35 Prozent und auch 2012 erfüllten knapp 40 Prozent der Produkte nicht einmal die Mindestanforderungen der Europäischen Union an die Verkehrsfähigkeit“, so die Mitteilung des TÜVs.
Wasserspielzeug nur bei verlässlichen Quellen kaufen
Nichts desto trotz zeige der Test, dass es auch weiterhin gefährliche Artikel zu kaufen gäbe – daher empfiehlt der TÜV Rheinland, stets „bei sicheren Quellen und bei großen Handelsketten zu kaufen, die über eine Qualitätssicherung verfügen.“ Darüber hinaus könnten sich Verbraucher schnell selbst ein Bild von der Qualität des Spielzeugs machen, indem sie darauf achten, ob dieses extrem stark und unangenehm riecht, scharfe Kanten hat oder aus extrem dünnem Kunststoff besteht – „dann heißt es besser: Finger weg und das Geld sparen“, so der Tipp des TÜVs.
Schwimmlernhilfen dürfen nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein
Auch der Preis sollte nicht außer Acht gelassen werden, denn "bei Ein-Euro-Produkten würde ich sagen: Günstig ist schlecht", so die TÜV-Expertin Christiane Reckter. Dennoch müssten die Produkte auch nicht übertrieben teuer sein, stattdessen gäbe es gute gute Schwimmsitze zum Beispiel schon für 10 bis 15 Euro. Zudem sollten Urlauber auf das Aussehen der Schwimmlernhilfen achten, denn „diese dürfen nicht wie buntes Wasserspielzeug gestaltet sein und sollten mindestens über zwei Luftkammern verfügen“, so der Hinweis des TÜVs. Verfügen die Spielzeuge hingegen über ein so genanntes „GS-Zeichen“ (Geprüfte Sicherheit) dann sind diese im Vorfeld von einem neutralen Prüfunternehmen kontrolliert worden.
Adresse von Hersteller oder Importeur müssten klar erkennbar sein
Darüber hinaus gibt auch die Stärke der Folie Aufschluss über die Qualität des Produkts, denn hier hieße es laut Christiane Reckter „Je dicker, desto besser“ – zudem sollte darauf geachtet werden, ob die Nähte scharfkantig oder die Ventile schlecht verarbeitet sind, denn dann sollte auf den Kauf lieber verzichtet werden. Bei einem guten Produkt hingegen müssten „die Ventilstöpsel dauerhaft und fest angebracht sein, zudem sollen sie versenkbar sein um unbeabsichtigtes Lösen möglichst zu verhindern“, so der Tipp des TÜVs. Spielzeug für Kinder bis drei Jahre dürfe darüber hinaus keinesfalls verschluckbare Kleinteile beinhalten, hinzu käme die Pflicht der Hersteller, Alters-, Warn- und Bedienungshinweise auf den Produkten anzubringen. Nicht zuletzt sei auch die Beschriftung der Verpackung laut dem TÜV ein wichtiges Kriterium für Qualität: Hersteller oder Importeur und dessen Adresse müssten demnach klar erkennbar sein, was insbesondere im Falle einer Reklamation wichtig sei.
Kinder niemals unbeaufsichtigt lassen
Doch auch wenn es sich bei den Spielzeugen um qualitativ hochwertige Produkte handelt, sollten Kinder beim Baden niemals unbeaufsichtigt gelassen werden – selbst wenn eine Schwimmlernhilfe im Spiel ist und auch dann nicht, wenn nur im flachen Wasser geplanscht wird. Denn wie die Experten vom TÜV eindringlich warnen, sind „die meisten Unfälle im Wasser [.] nämlich nicht defekten oder ungeeigneten Hilfsmitteln geschuldet, sondern der fehlenden Aufsichtspflicht der Eltern.“ (nr)
Bild: Rike / pixelio.de
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