Kann der Therapeuten selber nicht mehr, brauchen die Patienten angemessenen Ersatz
19.09.2013
Eine erfolgreiche Psychotherapie basiert maßgeblich auf dem Vertrauensverhältnis, das Patienten zu ihrem Therapeuten aufbauen. Jedoch sind die vertrauten Psychiater und Psychologen mitunter zum Beispiel aufgrund von Krankheit nicht verfügbar. Dann müssen sich die Patienten nach einem adäquaten Ersatz umsehen. Welche Punkte hierbei beachtet werden sollten, erläutern Experten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) und der Bundespsychotherapeutenkammer in einer aktuellen Pressemitteilung der Nachrichtenagentur „dpa“.
In den regelmäßigen Sitzungen bauen die Patienten und Ärzte ein Vertrauensverhältnis auf, das im Falle eines Ausfalls des Therapeuten nicht ohne weiteres von anderen Psychiatern oder Psychologen ersetzt werden kann. Werden die Therapeuten für längere Zeit krank oder stehen aus anderen Gründen nicht mehr zu Verfügung (zum Beispiel beim Umzug der Patienten oder bei Elternzeit der Psychotherapeuten), bringt dies unter Umständen eine Gefahr für den Therapieerfolg mit sich. Denn „eine Psychotherapie ist immer personengebunden und kann nicht einfach von einem anderen Therapeuten übernommen werden, wie das etwa bei anderen Ärzten und Behandlungen möglich wäre“, erläuterte Claudia Schlund von der UPD.
Wechsel des Therapeuten jederzeit möglich
Grundsätzlich haben Patienten laut dem wissenschaftlichen Referenten bei der Bundespsychotherapeutenkammer, Timo Harfst, „jederzeit die Möglichkeit, einen Therapeuten zu wechseln, zum Beispiel, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, man nicht miteinander klarkommt, aber eben auch, wenn eine längere Unterbrechung zu erwarten ist, die den Therapieerfolg gefährden könnte.“ Allgemein gilt, dass Patienten mit psychischen Problemen sich entweder von ihrem Hausarzt an einen Facharzt überweisen lassen oder direkt einen Psychotherapeuten aufsuchen können. Dabei können laut Mitteilung der „dpa“ derzeit drei Formen (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie) mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Vor dem tatsächlichen Behandlungsbeginn haben die Patienten Anspruch auf sogenannte probatorische Sitzungen, um festzustellen, ob die Betroffenen mit dem Therapeuten klarkommen und ob überhaupt ein Therapiebedarf besteht. Entscheiden sich die Patienten für den Therapeuten und liegt Behandlungsbedarf vor, wird ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse eingereicht, mit dessen Genehmigung schließlich die Therapie beginnt.
Therapeuten können Vertretung für den Ernstfall benennen
Allerdings ist keineswegs gewährleistet, dass die Therapeuten tatsächlich bis zum Abschluss der Behandlung zur Verfügung stehen. „Fällt der Therapeut aus, etwa wegen Krankheit, ist er“, laut Claudia Schlund, jedoch dazu „verpflichtet, dies der Kasse zu melden, und sollte im Sinne des Behandlungsvertrages auch den Patienten informieren.“ Zwar sind die Therapeuten keineswegs dazu in der Verantwortung, für Ersatz zu sorgen, doch können sie laut Aussage der UPD-Expertin bei Bedarf durchaus eine Vertretung benennen, was einen zwischenzeitigen Wechsel des Therapeuten ohne Neuantrag bei der Krankenversicherung ermögliche. Vom Grundsatz her sei bei Psychotherapeuten jedoch keine Vertretung – wie bei anderen Ärzten üblich – vorgesehen. Die Benennung einer Vertretung komme nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel „bei langer, schwerer Krankheit oder bei Trauerfällen in der Familie“ in Frage. Allerdings seien die Patient keineswegs verpflichtet das Vertretungsangebot anzunehmen.
Kein Anspruch auf schnelle Übernahme
Wenn sich die Patienten für einen Therapeutenwechsel entscheiden, besteht laut Aussage der Experten allerdings kein Anspruch auf eine schnelle Übernahme. Denn „Psychotherapeuten sind nicht verpflichtet, jemanden, der anderweitig eine Therapie angefangen hatte, vorzuziehen oder zu übernehmen“, erläuterte der Referenten der Bundespsychotherapeutenkammer, Timo Harfst. Selbstverständlich würden die Therapeuten jedoch „die Dringlichkeit und den Leidensdruck des Patienten“ prüfen und abwägen. Tatsächlich könne hier bei ähnlichem Beschwerdebild ein äußerst unterschiedlicher Leidensdruck der Patienten vorliegen, da diese sehr verschieden auf den Abbruch einer eigentlich erfolgreichen Therapie reagieren. Weil die Psychotherapie „für die meisten ein sicherer Ort (ist), an dem sie sich öffnen“, könne ein plötzlicher Wegfall zu erheblichen Reaktionen der Patienten führen. Werde beispielsweise die Therapie absolviert, um frühere Verlusterlebnisse und häufige Beziehungsabbrüche zu überwinden, sei der plötzliche Ausfall des Therapeuten für die Betroffenen oftmals nur schwer zu verkraften und eine schnelle Weiterbehandlung wird erforderlich.
Therapeutenwechsel immer eine Einzelfallentscheidung
Allerdings müssen längerer Unterbrechungen der Therapie laut Aussage der UPD-Expertin Claudia Schlund nicht zwangsweise einen nachteiligen Effekt auf die Behandlung mit sich bringen. „Man kann nicht pauschal sagen, dass eine lange Unterbrechung schlecht ist, da muss ich abwägen: Ist ein sehr großer Rückschritt zu erwarten mit einem Schaden für die Gesundheit? Oder ist es ein Punkt, wo eine Pause möglich ist?“, erläuterte Schlund. Es handle sich demnach immer eine Einzelfallentscheidung. Generell gebe es kein Limit für den Zeitraum, in dem das Stundenkontingent einer Therapie aufgebraucht werden müsse. Längerer Unterbrechungen seien aber in jedem Fall zu begründen, „und nach einem halben Jahr ist in der Regel ein Neuantrag bei der Kasse nötig, wenn Patient und Therapeut weitermachen wollen.“
Verlängerung der Therapie möglich
Entscheiden sich die Patienten für einen Wechsel des Therapeuten, haben sie nicht nur einen erneuten Anspruch auf probatorische Sitzungen und die Erfüllung des Restkontingents der nicht absolvierten Sitzungen, sondern können unter Umständen auch eine zusätzliche Verlängerung des Therapiezeitraums einfordern, erläuterte Timo Harfst. Die zunächst festgelegte Begrenzung der Therapiestunden sei nicht die allerhöchste Obergrenze. „Es können zusätzliche Stunden nötig sein, um einen neuen Therapiekontakt aufzubauen“, so Harfst weiter.
Kostenübernahme an die Therapieform gebunden
Während der Wechsel des Therapeuten jederzeit möglich ist, kann die Therapieform den Angaben der Experten zufolge nach Behandlungsbeginn nicht mehr ohne Weiteres verändert werden. „Wurde eine Psychotherapieform genehmigt, dann ist die Zusage der Kasse auch an die Therapieform gebunden“, betonte Claudia Schlund. Wer keinen passenden Therapeuten für die genehmigte Behandlung in seiner näheren Umgebung finde, könne sich auch „auf dem privaten Markt umschauen“, sollte dies aber in jedem Fall mit seiner Krankenkasse besprechen und die Aussage belegen, um im Einzelfall die Kostenübernahme zu sichern.
Unterbrechungen der Therapie bei der Krankenkasse melden
Ohnehin sollten sich die Patienten umgehend bei ihrer Krankenkassen melden, wenn eine Unterbrechung oder gar ein Abbruch der Therapie anstehen, berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“unter Berufung auf Michaela Hombrecher von der Techniker Krankenkasse (TK) in Hamburg. Hombrecher betonte, sie würde sich in einem solchen Falle zudem „von dem Psychotherapeuten dokumentieren lassen, vorausgesetzt, er ist noch in der Lage dazu, warum der Wechsel stattfinden muss.“ In Abhängigkeit davon, wie stark die Patienten unter dem Wegfall des vertrauten Therapeuten leiden, seien individuelle Lösungen erforderlich. „Falls kein neuer Therapeut gefunden wird, können wir eventuell bei der Suche unterstützen“, so Hombrecher weiter. Mitunter werde auch ein vorübergehender ein Aufenthalt in einer Krisenpension oder Tagesklinik notwendig.
Krankenkassen unterstützen Patienten beim Wechsel des Therapeuten
Von Seiten der Krankenkasse steht einer Übertragung der noch offenen Stunden auf einen anderen Therapeuten nichts entgegen, solange die Therapieform beibehalten wird und die Qualifikation des künftigen Therapeuten gegeben ist, erläuterte Hombrecher. „Wenn die maximale Therapiestundenzahl noch nicht ausgeschöpft ist, kann“, laut Aussage der Expertin, „auch eine Verlängerung der Therapie beantragt werden.“ Die Krankenkassen zeigen sich hier äußerst bemüht, den betroffenen Patienten einen möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Doch bleibt nicht in allen Fällen gewährleistet, dass eine zuvor erfolgreich laufende Therapie bei einem Wegfall des Therapeuten mit gleicher Effizienz fortgesetzt werden kann. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.