Honoraranstieg von drei Prozent für die Ärzteschaft
27.09.2013
Um bis zu 800 Millionen Euro wird das Honorar der Ärzte und Psychotherapeuten im kommenden Jahr steigen, so die am Mittwochabend erzielte Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Dies entspricht laut Mitteilung der KBV einem Gehaltsanstieg von rund drei Prozent. „Mit dieser Steigerung ist die Vereinbarung eines Routineverfahrens für den Inflationsausgleich in den Praxen verbunden, der zumindest einen Teil der steigenden Kosten in den nächsten Jahren auffangen kann“, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung weiter.
Die im sogenannten Erweiterten Bewertungsausschuss erzielte Übereinkunft bringt zwar einen einen deutlichen Honoraranstieg für die Ärzteschaft (insgesamt wird mit 590 bis 800 Millionen Euro gerechnet), doch sind damit nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, längst nicht alle Probleme gelöst. So sei „der nächste Schritt hin zu einer planbaren festen Einzelleistungsvergütung leider verschoben worden.“ Die sogenannte Ausdeckelung von zusätzlichen ärztlichen Leistungen werde erst im nächsten Jahr auf den Prüfstein kommen. Hier müsse „die ärztliche Selbstverwaltung jetzt vorbereitende Maßnahmen treffen, um dieses Ziel im nächsten Jahr durchzusetzen“, denn nur wenn es gelinge, haus- und fachärztliche Grundleistungen zu definieren, könne hier eine feste Einzelleistungsvergütung vereinbart werden.
Mit dem festgelegten Honoraranstieg wird laut KBV-Chef Köhler auch der Kostensteigerungen in den Praxen Rechnung getragen. Zudem hätte sich beide Seiten auf eine weitere Förderung der Grundversorgung um 140 Millionen Euro geeinigt, die jeweils hälftig dem hausärztlichen und fachärztlichen Bereich zugute kommen soll, so die Mitteilung der kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Wir brauchen niedergelassene Ärzte für die wohnortnahe Versorgung vor Ort“, begründete Regina Feldmann vom KBV-Vorstand die hier zusätzlich vereinbarten Mittel. (fp)
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