Einkauf im Internet wird immer beliebter
26.11.2013
Ob Kleidung, Elektronik oder Bücher: Der Einkauf im Internet wird immer populärer und von immer mehr Menschen als Alternative zum traditionellen Gang ins Geschäft genutzt. Auch Lebensmittel werden mittlerweile mehr und mehr in Internet-Shops vertrieben. Eine verlockende Angelegenheit, denn so werden Wege und Zeit gespart. Schwierig wird es nur, wenn der Kunde den Kauf rückgängig machen möchte – denn ein Widerruf ist bei Lebensmitteln im Vergleich zu anderen Produkten nicht ohne Weiteres möglich.
Recht auf Widerruf nur bei Lieferung durch Paketdienst
Immer häufiger bieten Händler ihren Kunden auch Lebensmittel im Internet an. Der große Vorteil: Der Weg in den Supermarkt oder ins Delikatessen-Geschäft entfällt, stattdessen werden die Waren schnell und unkompliziert nach Hause geliefert. Doch diese praktische Möglichkeit hat auch ihre Schattenseite, denn online bestellte Produkte können unter Umständen nicht zurückgegeben werden. Der Hintergrund: Für ein Recht auf Rückgabe ist eine Lieferung durch einen Paketdienst Voraussetzung, denn dann „finden die Vorschriften über den Fernabsatz Anwendung und ein Widerrufsrecht ist erst mal nicht per se ausgeschlossen“, so die Information der Verbraucherzentrale Sachsen. Demgegenüber besteht "ein Widerrufsrecht [.] beispielsweise nicht, wenn Lebensmittel im Rahmen einer Direktvermarktung geliefert werden, wie die wöchentliche Gemüsekiste eines Biohofes oder die durch regelmäßige Verkaufstouren vertriebene Frischmilch und Tiefkühlkost", erläutert Verbraucherschützerin Anne-Katrin Wiesemann weiter.
Einschränkungen auch bei schnell verderbenden Lebensmitteln
Wie die Verbraucherzentrale weiter informiert, darf es sich auch nicht um schnell verderbende Produkte handeln – da auch hier ein grundsätzliches Recht auf Widerruf entfällt. Dies beträfe laut der Verbraucherzentrale unter anderem Lebensmittel, „die nur kurzzeitig unter Einhaltung bestimmter Temperaturen oder nur ein paar Tage verzehrt werden können, wie frisches Fleisch, Frischmilch oder Salat.“
Reklamation bei verdorbener oder fehlerhafter Ware jedoch immer möglich
Eine Reklamation von fehlerhafter oder verdorbener Ware sei den Experten nach aber in jedem Fall möglich – unabhängig davon, auf welchem Weg die Produkte ins Haus gekommen sind. Dementsprechend sollten Verbraucher auf Anraten der Verbraucherschützer bestellte Ware stets direkt nach Erhalt sorgfältig kontrollieren und den entsprechenden Händler sofort über eventuelle Mängel informieren. Werde stattdessen zu lange abgewartet, könne es schwierig werden, dem Lieferanten plausibel zu machen, dass beispielsweise ein Verderb von Milch nicht eventuell durch falsche Lagerung entstanden ist. Geschieht die Reklamation aber zeitnah, so bestehe laut der Verbraucherzentrale Sachsen ein Anspruch auf einwandfreie Lebensmittel – kann der Händler dem nicht nachkommen, hat der Kunde die Möglichkeit, den Preis zu mindern oder bei erheblichem Mangel sogar sein Geld ganz zurückzufordern. (nr)
Bild: berggeist007 / pixelio.de
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