Frauenarzt nicht schuldig wegen später Diagnose von Brustkrebserkrankung
27.11.2013
Ein Frauenarzt aus Sundern wurde vom Oberlandesgericht in Hamm vom Verdacht freigesprochen, eine falsche oder fehlerhafte Behandlung bei einer Patientin mit Brustkrebs durchgeführt zu haben. Die Frau hatte den Arzt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro sowie auf eine monatliche Rente von 1.000 Euro verklagt. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter konnte jedoch keine Versäumnisse des Frauenarztes feststellen.
Frauenarzt wurde kein Versäumnis bei der Krebsdiagnose nachgewiesen
2008 diagnostizierte der Frauenarzt eine schwere Brustkrebserkrankung bei der Klägerin. Darauf hin unterzog sich die Frau einer Brustamputation, einer Chemotherapie und einer Strahlenbehandlung. Bei früheren Untersuchungen in den Jahren 2006 und 2007 stellte der Frauenarzt noch keine Auffälligkeiten fest. Die Frau beschuldigte den Arzt einer fehlerhaften Beurteilung und Behandlung. Doch ein Gutachter konnte diese Vorwürfe nicht bestätigen. „Es ist nicht bewiesen, dass der Krankheitsverlauf der Klägerin weniger gravierend verlaufen wäre, wenn eine Brustkrebserkrankung bereits im Jahre 2007 diagnostiziert worden wäre“, teilte das Gericht mit.
Das Urteil im Fall des Sunderner Frauenarztes fiel bereits am 17. September und wurde am Dienstag veröffentlicht (Aktenzeichen: 26 U 88/12).
Frauenarzt aus Dorsten wegen Behandlungsfehler verurteilt
In einem anderen Fall wurde ein Frauenarzt aus Dorsten für einen zu spät erkannten Brustkrebs nach einem Behandlungsfehler verurteilt. Der Arzt, der einer Patientin nicht zu einer Mammografie geraten hatte, wurde zu einer Zahlung von 20.000 Euro verdonnert, nachdem die Frau kurze Zeit später an Brustkrebs erkrankte (Aktenzeichen: 3 U 57/13). (ag)
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