Private Krankenversicherungen erhöhen ihre Beiträge ab 2014
28.11.2013
Wie auch schon in den vergangenen Jahren, werden viele private Krankenkassen (PKV)auch in 2014 wieder ihre Beitragssätze erhöhen. Schon in 2013 erhöhten sich diese bei vielen Versicherte im zweistelligen Bereich. Wenn auch dieses Jahr nur leichte Erhöhungen auf die Versicherten zukommen, werden die Betroffenen dennoch am Ende weniger im Portemonnaie haben. Das könnte für viele älter Versicherte, die keinen Arbeitgeberzuschuss für ihre Krankenversicherung erhalten, zum Problem werden.
Der Schritt in die private Krankenversorgung sollte mit Blick auf die steigenden Beiträge im Alter gut überlegt werden, denn ist man erst einmal Mitglied in einer PKV, lässt sich ein Wechsel zurück in das gesetzliche Krankenkassensystem nur schwer vollziehen. Die angesammelten Altersrückstellungen gehen in der Regel verloren und das angesammelte Kapital steht dann nicht mehr als Finanzpolster für höhere Kosten im Alter zur Verfügung. Versicherte ab dem 55. Lebensjahr können aufgrund der Unterschreitung der Versicherungsgrenze auch nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.
Die Preisgestaltung orientiert sich an den Ausgaben der PKV
Die Preisgestaltung der Versichertenbeiträge wird maßgeblich von den Ausgaben der Versicherten für deren Versorgung im Krankheitsfall bestimmt. Nehmen also die Versicherten mehr ärztliche Versorgungen in Anspruch, so werden sich auch die Beiträge dementsprechend nach oben anpassen. Doch was kann man tun, wenn die Beitragserhöhungen nicht mehr finanzierbar sind? In diesem Fall sollte man erst einmal nach Alternativen beim aktuellen Anbieter suchen. So kann auch der Verzicht auf Mehrleistungen, eine Möglichkeit sein, die Beitragserhöhung abzufedern.
Durch den§ 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Versicherten die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif bei ihrem privaten Krankenversichere zu wechseln. Sollten einem durch den neuen Tarif aber höhere Versicherungsleistungen zustehen – dabei kann es zum Beispiel statt des Zweibettzimmers im Krankenhaus die Unterbringung im Einbettzimmer handeln – kann die Krankenkassen eine erneute Gesundheitsprüfung verlangen. Sollte sich dabei dann herausstellen, dass das Versicherungsrisiko gestiegen ist, kann auch ein höherer Beitrag verlangt werden. Hier gilt es genau hinzuschauen und sich nicht von etwaigen „Billigangeboten“ ködern zu lassen. Denn am Ende zahlt wie immer der Versicherte die Rechnung. (fr)
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
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