19.09.2014
Im zweiten Quartal des Jahres 2014 liegt die Nacht und Notdienstpauschale bei 265,55 Euro. Das entspricht 2,83 Euro weniger pro geleistetem Dienst als im vorangegangenen Quartal. Für rund 20.317 Apotheken, die zwischen April und Juni 105.070 Notdienste getätigt haben, werden jetzt die Auszahlungsbescheide erstellt. Diese sollen zum Wochenwechsel zugestellt werden.
Variierende Pauschalen für Nachtdienst
Seit August des vergangenen Jahres erhalten die Apotheken variierende Pauschalen für Nachtdienste. Der Betrag für das erste Quartal 2014 lag bei 268,38 Euro für einen geleisteten Volldienst. Bei der erstmaligen Auszahlung dieser Pauschale lag der Betrag pro Dienst bei 223,79 Euro. Damals waren nur die Startmonate August und September berücksichtigt worden.
Schätzungen können vermieden werden
Die Pauschalsumme hängt von der Anzahl der abgegebenen Packungen ab. Pro abgegebenen Rx-Präperat gehen 16 Cent in den NNF, wie der Nacht und Notdienstfond abgekürzt wird. Rx-Präparate sind verschreibungspflichtige Medikamente. Die Zahl der Dienste ist zwar konstant, aber die ausgezahlte Summe steigt mit der Anzahl der benötigten Rezepte. Laut NNF kann man kosten Schätzungen vermeiden, wenn die Apotheken ihre Sonderbelege für das kommende Quartal 3 bis zum 6. Oktober an ihr zuständiges Rechenzentrum gemeldet haben. Wer den NNF direkt unterrichtet, muss seine Dateien als unterschriebenes Original abliefern. (bn)
Bild: Siepmann H / pixelio.de
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