Bundesärztekammer berichtet von tausenden Behandlungsfehlern jährlich
22.06.2011
Mehr als 11.000 Patienten haben sich im vergangenen Jahr wegen vermeintlicher Behandlungsfehler der Ärzte an die Schlichtungsstellen gewendet. Dies geht aus der Statistik zu den Behandlungsfehlern in Kliniken und Privatpraxen für das Jahr 2010 hervor, so die aktuelle Mitteilung der Bundesärztekammer am Dienstag in Berlin.
Die Schlichtungsstellen haben 7.355 Patientenbeschwerden über vermeintliche Fehldiagnosen und Behandlungsfehler geprüft und in 2.199 Fällen Behandlungsfehler festgestellt. Bei 1.821 Patienten waren die gesundheitlichen Folgen der falschen Behandlung so gravierend, dass hieraus ein Schadensersatzanspruch der Betroffenen entstand. Die Dunkelziffer liegt jedoch nach Einschätzung der Experten deutlich höher. So bilden Behandlungsfehler nicht nur ein stets vorhandenes latentes Risiko für die Patienten, sondern verursachen außerdem massive Kosten im Gesundheitssystem.
Über 11.000 Patienten-Beschwerden wegen vermeintlicher Behandlungsfehler
Wegen vermeintlicher Behandlungsfehler haben im vergangenen Jahr 11.016 Patienten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern angerufen, erklärte die Bundesärztekammer. Von den eingegangenen Beschwerden seien 7.355 Fälle geprüft und 2.199 fehlerhafte Behandlungen oder ungenügende Patientenaufklärungen über die Risiken des Eingriffs bestätigt worden. In 1.821 Fällen waren die gesundheitlichen Folgen der eindeutig belegbaren Behandlungsfehler so gravierend, dass hieraus ein Schadensersatzanspruch abgeleitet werden konnte, so die Bundesärztekammer weiter. 87 Patienten sind laut Angaben der aktuellen Statistik in Folge der Behandlungsfehler verstorben. Obwohl die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland laut Aussage des ehemaligen Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, vom Anfang des Jahres festen Willens sind, aus ihren Fehlern zu lernen und daher „längst entsprechende Strukturen aufgebaut“ wurden, welche die Behandlungsfehler dokumentieren, konnte die Anzahl der Behandlungsfehler im Jahr 2010 nicht gesenkt werden.
Behandlungsfehler in Kliniken am häufigsten
Am häufigsten waren Behandlungsfehler in den Kliniken und Krankenhäusern Anlass der Patienten-Beschwerden, wobei fehlerhaft Behandlungen bei Knie- oder Hüftgelenkarthrose den Schwerpunkt bildeten. Aber auch Behandlungsfehler bei Bandscheibenvorfällen, Knochenbrüchen und bei Brustkrebs wurden relativ häufig moniert. Mögliche Folgen dieser Fehlbehandlungen waren unter anderem Nervenschäden mit Gehbehinderungen, weiterhin bestehende Rückenschmerzen nach einer Bandscheibenoperation und vernachlässigte Risikoaufklärungen in Bezug auf bevorstehende Eingriffe. Nicht selten wurde eine erneute Operation notwendig, um die Behandlungsfehler zu beheben, erklärte die Bundesärztekammer. Während in den Kliniken die Beschwerden nach einem operationellen Eingriff überwogen, waren bei den niedergelassenen Ärzten am häufigsten Fehler in der Krankheitsdiagnose Anlass für Kritik der Patienten. Die Therapieempfehlungen und Überweisungen an Fachärzte und Krankenhäuser durch die niedergelassenen Mediziner liefen hingegen weitgehend fehlerfrei, so das Ergebnis der aktuellen Statistik.
Dunkelziffer: Tatsächlich 40.000 Patienten-Beschwerden pro Jahr
Da die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der Ärztekammern nicht die einzigen Einrichtungen sind, an die sich Patienten bei vermeintlichen Behandlungsfehlern wenden können, ist davon auszugehen, dass die Zahl der tatsächlichen Behandlungsfehler weit höher liegt, als in der aktuellen Statistik veröffentlicht. So gehen Experten wie Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, davon aus, dass Patienten jährlich rund 40 000 Behandlung bei den Schlichtungsstellen, Gerichten, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder den Haftpflichtversicherungen beanstanden und dabei in jedem vierten Fall recht erhalten. Zwar hat sich Dr. Andreas Crusius zufolge „in der Medizin in den vergangenen Jahren eine neue Kultur im Umgang mit Fehlern etabliert“, bei der die Ärztinnen und Ärzte sämtliche Fehler und Beinahe-Fehler dokumentieren, mögliche Ursachen analysieren und Strategien zur Vermeidung der Fehler entwickeln, doch eine deutliche Reduzierung der Behandlungsfehler konnte hierdurch bislang nicht erreicht werden. Durch die konsequente Weiterverfolgung des Mottos: „Wer Fehler vermeiden will, muss wissen wo sie passieren!“, hofft der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen jedoch in Zukunft eine deutliche Reduzierung der Behandlungsfehler zu erreichen. Als eine der wesentlichen Ursachen für die fehlerhaften Behandlungen nannte Dr. Andreas Crusius auch den zunehmenden Druck, dem die Ärzte ausgesetzt werden. Allerdings seien die zu verzeichnenden Behandlungsfehler im Verhältnis zu den immerhin 400 Millionen Arzt-Patienten-Kontakten pro Jahr insgesamt kein Grund zur Sorge.
Möglichkeiten zur Beanstandung von Behandlungsfehlern
Der Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Kai Vogel, erklärte indes im Gespräch mit „Welt Online“, dass Patienten, die meinen Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, idealerweise mit dem behandelnden Arzt über mögliche Fehler sprechen. Zwar werden die Ärzte ihre Fehler nicht unbedingt eingestehen, doch sie kennen die Krankheitsgeschichte der Patienten und können am schnellsten auf mögliche Komplikationen reagieren. Außerdem zeigt die aktuelle Statistik, dass die Sorge der Patienten in den meisten Fällen eher unberechtigt ist. Konnte in dem Gespräch mit dem Arzt nichts erreicht werden, haben die Betroffenen die Möglichkeit sich an ihre Krankenkasse zu wenden und dort um Unterstützung zu bitten. Einige Krankenkassen unterhalten zur Aufklärung der möglichen Behandlungsfehler einen medizinischen Dienst, der ein entsprechendes Gutachten erstellen kann, erklärte der Experte der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus können die Betroffenen auch ein privat-ärztliches Gutachten einholen, um mögliche Behandlungsfehler zu belegen, doch dies müssen die Patienten in der Regel selber finanzieren. Zu guter Letzt bleiben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern, die kostenlose Gutachten zu den vermeintlichen Behandlungsfehlern erstellen, allerdings „natürlich von der Ärzteschaft besetzt“ sind, erklärte Kai Vogel. Außerdem empfiehlt der Fachmann den Betroffenen einen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten, um die Erfolgsaussichten einer Klage im Vorfeld abzuklären. (fp)
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Wichtiger Hinweis:
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