Angehörige oft mit Entscheidung über Organspende überfordert
30.01.2012
Jährlich spenden in Deutschland 1.200 bis 1.300 Menschen ein oder mehrere Organe. Nachdem die Zahl bis 2010 leicht gestiegen war, ging sie im vergangenen Jahr wieder zurück. Da eine grundsätzliche Spendenbereitschaft bei vielen Bürgern vorhanden ist, diese aber dennoch über keinen Organspendeausweis verfügen, hat sich die Bundesregierung im November 2011 auf eine Neuregelung der Organspende geeinigt. Denn täglich sterben Menschen, weil es zu wenige Spenderorgane gibt.
Angehörige lehnen Organspende häufig aus Angst ab
Stirbt ein geliebter Mensch, sind Angehöre häufig nicht emotional in Lage, eine Entscheidung über eine Organspende zu treffen. In neuen von zehn Todesfällen, bei denen eine Organspende möglich wäre, müssen die Angehörigen jedoch diese Entscheidung treffen, ohne zu wissen, wie die Haltung des Toten zu diesem Thema war. In der Regel fällt die Entscheidung der Angehörigen aus Angst, etwas nicht im Sinne des Verstorbenen zu tun, gegen die Organspende aus. Dies bestätigen auch die Zahlen der Deutschen Stiftung Organspende (DSO). Weniger als sieben Prozent hatten im letzten Jahr eine schriftliche Verfügung, wie beispielsweise einen Organspendeausweis, hinterlegt. Eine mündliche Entscheidung hatten immerhin 28 Prozent vor ihrem Tod mitgeteilt.
Dennoch mussten in 42 Prozent der Fälle Angehörige die Entscheidung treffen, ohne genau zu wissen, wie der verstorbene Verwandte zu diesem Thema stand. Ganz ohne Anhaltspunkt, ob der Tote sich für oder gegen eine Organentnahme entschieden hätte, mussten Angehörige in jedem vierten Fall entscheiden. Die DSO berichtet: „Die Ablehnungsrate ist mit über 40 Prozent am höchsten, wenn die Entscheidung alleine im Ermessen der Angehörigen liegt.“ Leider sterben in der Folge täglich Menschen, deren Leben möglicherweise mit einer Organspende gerettet werden könnte.
Neuregelung der Organspende
Grundsätzlich kann jeder selbst darüber entscheiden, ob seine "Organe ganz oder teilweise im Falle des Todes" gespendet werden sollen. Dafür gibt es beispielsweise Organspendeausweise. Am 24. November letzten Jahres einigten sich die Bundestagsfraktionen im Bundestag mit dem Bundesgesundheitsminister auf einen Kompromiss. Dieser beinhaltet, dass jeder Bürger regelmäßig über seine Zustimmung oder Ablehnung zur Organspende nach dem Tod gefragt werden soll. Dies könnte beispielsweise bei der Ausgabe der Gesundheitskarten oder anderer offizieller Dokumente erfolgen. Die Details der Neuregelung sind jedoch noch umstritten.
Eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann Stiftung und Barmer GEK im April 2011 bestätigte die Spendenbereitschaft in Deutschland. 1778 Personen wurden für die Auswertung schriftlich unter anderem zu ihrer Organspendenbereitschaft befragt. 69 Prozent der Befragten gaben an, davon auszugehen, dass die Neuregelung der Bundestagsfraktion zur Organspende die allgemeine Spendenbereitschaft erhöhen wird. 66 Prozent der Befragten gaben an sehr wahrscheinlich auch tatsächlich in eine Organspende einzuwilligen. Sogar 60 Prozent der Umfrageteilnehmer, die bisher über keinen Organspendeausweis verfügen, würden wahrscheinlich oder sicher einer Organspende zustimmen. Laut Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzenden der BARMER GEK, ist nun die Bundesregierung gefordert, großangelegte Aufklärungskampagnen durchzuführen. Nach Angaben der DSO warten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. (ag)
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Bild: Günther Richter / pixelio.de
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