Behörden bemängeln fehlende Angaben und Unwissenheit der Verbraucher
19.08.2013
Biotechnologisch gewonnenes Natamycin (E 235) wird häufig als Konservierungsstoff und Medikament eingesetzt. Auf der menschlichen Haut,auf der Schleimhaut oder aber in der Rinden von Käse und Wurst wirkt es antibiotisch und verhindert das sich Pilze ausbreiten können. Zum Einsatz kommt es daher auch als Breitbandmykotikum unter anderem gegen Fußpilz und Scheidenpilz.
Herkömmlicher Käse wird häufig mit Natamycin auf der Rinde behandelt. Die Behörden kritisieren hierbei die mangelnde Aufklärung gegenüber dem Verbraucher. So fand das Landesamt für Lebensmittelsicherheit Mecklenburg-Vorpommern in fast der Hälfte von 85 Käseproben Natamycin im Rindenteil, wie eine Sprecherin am Montag in Rostock mitteilte. In einem Fall sei sogar die zulässige Höchstmenge überschritten worden. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission (Scientific Committee on Food, SCF) hält Natamycin auf Käse und Wursthüllen für unbedenklich, wenn ausschließlich das fertige Produkt mit Natamycin behandelt wird und die Rückstände auf der Oberfläche nicht größer als ein Milligramm je Quadratdezimeter sind. Fünf Millimeter unter der Oberfläche darf Natamycin nicht mehr nachweisbar sein.
Deutsche Fachleute sehen diese Werte erheblich kritischer als die EU-Verantwortlichen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) war mit dem Einsatz von Natamycin bei Käse aber einverstanden. Eine Behandlung von Wursthüllen erachteten sie jedoch als nicht notwendig. Aus mikrobiologischer und technologischer Sicht besteht nach Ansicht der deutschen Behörde keine Notwendigkeit einer Behandlung.
Im Rahmen der aktuellen Untersuchung habe sich gezeigt, dass bei fünf der Käseproben „lose Ware“ das Antibiotikum, für das auch das Kürzel E 235 steht, bei der Abgabe an den Verbraucher nicht kenntlich gemacht wurde. Die Laborproben fanden 2012 und 2013 statt. (fr)
Bildnachweis: Paul-Georg Meister / pixelio.de
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