Arzt wegen heimlichem Versuch des Schwangerschaftsabbruchs zu zehn Jahren Haft verurteilt
21.03.2011
Mediziner versucht Schwangerschaftsabbruch bei seiner Geliebten und nimmt dabei nicht nur den Verlust des Kindes sondern auch den der Mutter in Kauf. Das Landgericht Coburg hat heute den angeklagten Arzt Jens K. (41) wegen des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchten Schwangerschaftsabbruchs zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Mit einem blutverdünnenden Mittel, dass er seiner Geliebten heimlich in den Tee schüttete, wollte Jens K. offenbar den Abbruch der Schwangerschaft herbeiführen und damit die Affäre vor seiner Frau geheim halten. Da nicht nur das ungeborene Kind sondern auch seine Geliebte dabei hätte sterben können, verurteilte das Landgericht Coburg den Mann wegen versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Schwangerschaftsabbruch zu zehn Jahren Gefängnis.
Mediziner bestreitet Vorwurf des heimlichen Schwangerschaftsabbruchs
Der Arzt hatte stets bestritten seiner Geliebten die blutverdünnenden Mittel verabreicht zu haben, doch die Gegebenheiten haben das Gericht offenbar von seiner Schuld überzeugt. Nachdem die Geliebte des Mannes schwanger wurde und einen Abbruch ablehnte, stellte sie verstärktes Nasen- und Zahnfleischbluten fest und begab sich nichts ahnend in klinische Behandlung. Hier stellten die zuständigen Ärzte extrem auffallende Blutwerte fest und stabilisierten die Blutgerinnung. Bereits im Juli 2007 brachte die Frau dann ein gesundes Kind zur Welt. Allerdings hätten die blutverdünnenden Medikamente, welche ihr verabreicht wurden, schwere Schädigungen und Missbildungen des Fötus sowie innere Blutungen bei der Schwangeren selbst verursachen können. Trotz schwieriger Beweisführung zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass der 41-jährige Arzt seiner Geliebten die Medikamente heimlich in den Tee gemischt hatte, um gegen den Willen seiner Freundin dennoch einen Abbruch der Schwangerschaft zu erreichen.
Arzt erhält zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes
Nun muss der Mediziner aus Thüringen für zehn Jahre ins Gefängnis, sollte die von seinem Anwalt bereits angekündigte Revision keinen Erfolg bringen. Damit bliebt das Gericht zwar leicht unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten zwölf Jahren Strafmaß, setzte jedoch ein deutliches Zeichen gegen derartig skrupelloses Vorgehen. Dass der Mediziner sein zum Schutze der Gesundheit erworbenes Fachwissen offenbar dafür nutzten wollte, Leben auszulöschen, um sein persönliches Fehlverhalten zu vertuschen, verdient nach Ansicht des Gerichts eine besonders harte Strafe. So muss der Angeklagte laut Urteilsspruch außerdem 20.000 Euro Schmerzensgeld an seine ehemalige Geliebte zahlen. (fp)
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Bild: HHS / pixelio.de
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