Krankenkasse für Antrag auf Mutter-Kind-Kur zuständig
05.04.2013
Wie das Müttergenesungswerk mitteilt, sollten Frauen, die einen Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur stellen darauf achten, dass der Antrag von ihrer Krankenkasse bearbeitet wird. Nur wenn die Erwerbsfähigkeit der Mutter eingeschränkt sei, würde der Antrag als Reha-Maßnahme von der Rentenversicherung anerkannt werden.
Rentenversicherung nicht für Mutter-Kind-Kuren zuständig
Bei einem Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur sollte die Frau im Auge behalten, dass die Krankenkasse das Anliegen nicht an die Rentenversicherung weiterleitet. Falls der Antrag dennoch von der Rentenversicherung bearbeitet wird, sollten Mütter dagegen vorgehen, rät das Müttergenesungswerk (MGW). Betroffene Frauen sollten sich demnach umgehend an die Rentenversicherung wenden und dort mitteilen, dass es sich nicht um eine Reha-Maßnahme handelt, für die die Rentenversicherung zuständig wäre. Die Krankenkasse sei lediglich im Fall einer Einschränkung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit der Mutter dazu berechtigt, den Antrag an die Rentenversicherung weiterzuleiten. Bei einer Mutter-Kind stehen jedoch vielmehr die gesundheitlichen Probleme der Frau im Vordergrund, die im Zusammenhang mit der Kindererziehung aufgrund von Mehrfachbelastungen entstehen.
14 Prozent mehr Mütter und Kinder in Kurmaßnahmen
Der Jahresstatistik des MGW für das vergangene Jahr zufolge „ist die Situation für kranke Mütter, die eine Kurmaßnahme des MGW beantragen, so gut wie schon lange nicht mehr“. Im vergangenen Jahr lag die Ablehnquote bei 19 Prozent. 65 Prozent der davon betroffenen Frauen erreichten jedoch eine Zusage, wenn die Mütter in Widerspruch gegangen sind.
„Unsere Einschätzung ist eindeutig positiv und ein Erfolg aller politischen Bemühungen der letzten Jahre“, erklärte Marlene Rupprecht, MdB und Kuratoriumsvorsitzende des MGW. Es hätten „rund 14 Prozent mehr Mütter und ihre Kinder eine Kurmaßnahme von den Krankenkassen bewilligt bekommen“. Dieser Trend spiegelt sich auch in der Ausgabenstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wider. Die Ausgaben für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Mütter mit Kindern seien im vergangenen Jahr erstmalig wieder gestiegen. Sie erreichten einen Zuwachs von 15,7 Prozent und seien damit auf dem Niveau von 2008, so das MGW.
Rupprecht kritisierte, dass es noch immer einheitlichen Attestformularen fehle, um auch ein einheitliches Vorgehen bei der Antragsbearbeitung zu fördern. „65 Prozent Erfolgsquote bei Widersprüchen zeigt, dass von einem durchgängigen einheitlichen Verfahren der Antragsbearbeitung bei den Krankenkassen noch nicht die Rede sein kann", so Rupprecht. (sb)
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Bild: Lucie Kärcher / pixelio.de
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