Behandlungsfehler- Krankenhaus muss 50.000 Schmerzensgeld zahlen
19.09.2013
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Für den Richter gilt es als erwiesen, dass der Behandlungsfehler für den Tod verantwortlich sei. Die Mediziner hatten zu spät erkannt, dass ein Hinstamminfarkt vorlag, in folge dessen die Patientin an schweren Lähmungen litt und letztendlich verstarb.
Die Patientin war seit dem Jahr 2002 mehrmals wegen Herzerkrankungen in stationärer Behandlung. Darunter befand sich auch das Dorstener Krankenhaus. Im Jahr 2005 wurde die Patientin bewusstlos mit einer halbseitigen Lähmung eingeliefert.
Noch am selben Tag wurde die Frau einer Computertomographie unterzogen. Allerdings ohne einen Neurologen als Facharzt. Dieser hätte den Hirnstamminfarkt sofort erkannt und dessen rechtzeitige Behandlung des zu diesem Zeitpunkt noch geöffneten 12- Stunden- Fensters veranlassen können, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die gesundheitlichen Folgen der Patientin sind daher den Beklagten anzulasten.
Dem Klinikum der Stadt Dorsten war es nicht möglich beweisen zu können, dass die Patientin auch bei rechtzeitiger und richtiger Behandlung die gleichen Beeinträchtigungen erlitten hätte, so der Richter. In der vergangenen Woche war ein ähnliches Urteil veröffentlicht worden. Ein Frauenarzt aus Dorsten war zu einer Zahlung von 20.000 Euro verurteilt wurden, weil er einer Patientin nicht zu einer Mammografie geraten hatte, wenig später war die Frau an Brustkrebs erkrankt. (fr)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.