IGeL-Leistungen nicht immer notwendig: Ein neues Portal soll Patienten Aufschluss geben
25.01.2012
Die Zeiten, in denen gesetzliche Krankenkassen vom Zahnersatz bis zur speziellen Untersuchung für Schwangere alle Leistungen vollständig übernommen haben, sind längst vorbei. Wer heute zum Arzt geht, wird für sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zur Kasse gebeten. Doch Patienten sind häufig überfordert, denn als Laie ist kaum zu beurteilen, welche zusätzliche Leistungen aus medizinischer Sicht notwendig sind. Ein neues Internetportal soll Patienten aber auch Fachleuten bei der Beurteilung der Notwendigkeit von IGeL-Leistungen helfen.
Laut GKV geht es bei IGeL vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erklärt zum neuen Internetportal: „Bei den IGeL-Leistungen geht es vorrangig um wirtschaftliche Interessen von Ärzten und nicht um notwendige medizinische Leistungen für Kranke. Wir unterstützen deshalb das neue Informationsportal des MDS. Es versetzt Versicherte in die Lage, auf der Grundlage empirisch-medizinischer Bewertungen eine Entscheidung zu treffen.“
Pfeiffer hält es für zwingend notwendig, dass eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient über zusätzliche Leistungen geschlossen wird. Kein Patient dürfe in einer Arztpraxis mit IGeL-Leistungen überrumpelt werden. Patienten müssten genügend Bedenkzeit zum Abwägen bekommen.
Im neuen Internetportal des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes des Bundes der Krankenkassen (MDS) können sich Versicherte über 24 häufig angebotene IGeL-Leistungen informieren. Dem Nutzer stehen wissenschaftlich fundierte Bewertungen der einzelnen Leistungen zur Verfügung. Als Beispiel sei die Akupunktur zur Vorbeugung gegen Migräne genannt, die „tendenziell positiv“ bewertet wird, da sie weniger Nebenwirkungen sowie weniger Therapieabbrüche im Vergleich zur medikamentösen Standardbehandlung aufweise. Ob sie jedoch Medikamenten überlegen sei, bleibt fragwürdig.
Fünf Kategorien werden zur Bewertung herangezogen
Das Internetportal gibt darüber hinaus Auskunft zu Preispannen von IGeL-Leistungen sowie zu Empfehlungen von anderen Experten. Bestimmte Abschnitte sind zudem speziell für Experten und Methodiker. Die Bewertung der Leistungen erfolgt in einem Fazit anhand von fünf Kategorien. „Positiv“ bedeutet, dass der Nutzen den Schaden eindeutig überwiegt. „Tendenziell positiv“ heißt, dass der Nutzen den Schaden nur geringfügig überwiegt. „Unklar“ bedeutet, dass sich Nutzen und Schaden aufwiegen oder unbekannt sind. Bei „Tendenziell negativ“ überwiegt der Schaden geringfügig den Nutzen, während „Negativ“ bedeutet, dass der Schaden eindeutig überwiegt.
MDS-Geschäftsführer Peter Pick erklärt, dass es Ziel sei, jeden Monat eine weitere IGeL-Leistung einzustellen. In ein bis zwei Jahren solle das Portal einen Großteil des IGeL-Marktes abdecken.
Bereits jeder vierte Patient nimm IGeL-Leistungen in Anspruch
Laut einer Studie des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO) hat bereits jeder vierte Deutsche bereits einmal eine medizinische Gesundheitszusatzleistung in Anspruch genommen. Dabei sei die Tendenz steigend, denn 2001 waren es gerade neun Prozent der Bevölkerung während es heute 28,3 Prozent sind. Dabei ist nicht sicher, dass diese zusätzlichen Leistungen in jedem Fall notwendig sind.
Der GKV Spitzenverband fordert eine „24stündige Einwilligungssperrfrist“ für die Patienten, damit sie in Ruhe abwägen könnten, ob eine zusätzliche medizinische Leistung in Frage käme. Ob dieser Forderung jemals in Form eines Gesetzes nachgegeben wird, ist fraglich. Denn der wirtschaftliche Nutzen der IGel-Leistungen ist hoch. Seit 2005 ist der Umsatz um 50 Prozent auf 1,5 Milliarden Euro jährlich gestiegen. (ag)
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Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
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