Fast 6.000 Schwangere nutzen Bluttest zur Trisomie 21-Erkennung bei ihrem ungeborenen Kind
23.08.2013
Seit Einführung des umstrittenen pränatalen Bluttests zur Ermittlung einer Trisomie 21 (Down-Syndrom) bei ungeborenen Kindern haben laut Angaben des Herstellers LifeCodexx fast 6.000 Schwangere die Möglichkeit einer derartigen Untersuchung wahrgenommen. „Der großen Mehrheit der Frauen (zirka 98 Prozent) konnte durch ein unauffälliges Testergebnis die psychische Belastung der Sorge und Ungewissheit genommen werden“, berichtet LifeCodexx. Zu den Schwangerschaftsabbrüchen nach einem positiven Testergebnis, machte das Unternehmen jedoch keine Angaben.
Die Vorteile des Bluttest liegen nach Ansicht des Herstellers auf der Hand. Ohne Eingriff in den Mutterleib werde eine Feststellung der Trisomie 21 möglich, Mittlerweile könne mit dem Test zudem die Trisomie 13 und 18 ebenfalls nachgewiesen werden. Die Nachfrage war im ersten Jahr nach Einführung des Tests relativ hoch, wobei laut LifeCodexx „knapp die Hälfte der durchgeführten Bluttests von deutschen Praxen und Kliniken in Auftrag gegeben“ wurde. Rund ein Viertel der Blutproben sei aus der Schweiz und ein weiteres Viertel aus anderen europäischen Ländern gekommen.
Kritik an dem Down-Syndrom-Bluttest
Während der Hersteller verständlicherweise die Vorteile seines Produktes in den Vordergrund rückt, sehen die Caritas Behindertenhilfe und andere Behindertenverbände den Bluttest äußerst kritisch. In ihrer „Bonner Erklärung“ hat die Caritas Behindertenhilfe ausdrücklich auf die „gesellschaftlichen Gefahren“ des Trisomie-Bluttest hingewiesen. Die mit dem Test eröffneten „Selektions-Optionen“ würden den „Druck auf Mütter, die mit einem Kind mit Behinderung schwanger sind, weiter erhöhen.“ Damit steige die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Frauen bei drohenden Behinderungen ihrer ungeborenen Kinder für einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden. Die Caritas Behindertenhilfe lehne derartige Bluttests, die zur Verhinderung von Leben führen, das selbstgesetzten Normen nicht entspricht, ab. Hier müsse auch der Behindertenrechtskonvention mit dem grundrechtlich garantierten Lebensrecht von Menschen mit Behinderung Rechnung getragen werden.
Die Politik und Gesellschaft seien aufgefordert „nachdrücklich für eine Gesellschaft der Vielfalt einzutreten, die auch Kinder mit genetisch bedingten Behinderungen in ihrer Mitte willkommen heißt“, erklärte die Caritas Behindertenhilfe. Hier bräuchten werdende Eltern von Kindern mit angeborenen Behinderungen alle Unterstützung, um sich für das Leben ihres behinderten Kindes entscheiden zu können und „jeder Form von öffentlichem gesellschaftlichem Druck auf Eltern behinderter Kinder muss entgegengetreten werden“, so das Fazit der Caritas Behindertenhilfe. (fp)
Bildnachweis: Andrea Damm / pixelio.de
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