Kein Mehrbedarf: Hartz IV soll ausreichend auch bei Laktoseintoleranz sein
LSG Mainz urteilte: Kein Anspruch auf Ernährungs-Mehrbedarf (jur). Hartz-IV-Bezieher mit einer Laktoseintoleranz müssen mit dem regulären Arbeitslosengeld-II-Satz auskommen. Auch wenn ...