Gesundheitskosten: 1,5 Milliarden Euro durch falsche Rechnungen in Kliniken jährlich? Den gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach Aussagen des GKV- Spitzenverbandes im Jahr geschätzte anderthalb Milliarden Euro durch falsche Klinikabrechnungen an Kosten entstehen. Aber wenn eine Kasse eine Klinik kontrolliere und nichts finde, dann drohe der Kasse eine Strafgebühr.
(27.04.2010) Den gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach Aussagen des GKV- Spitzenverbandes im Jahr geschätzte anderthalb Milliarden Euro durch falsche Klinikabrechnungen an Kosten entstehen. Aber wenn eine Kasse eine Klinik kontrolliere und nichts finde, dann drohe der Kasse eine Strafgebühr, berichtet die Zeitung „Rheinpfalz“ in ihrer gestrigen Ausgabe. Deswegen seien die Kassen mit Kontrollen äusserst zurückhaltend.
Pro zahlendem Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse könnte es sich dabei möglicherweise um etwa 0,15 Prozent ihres Bruttoeinkommens handeln, das zur Beitragspflicht hinzugezogen wird. Da die Kassen eine Strafgebühr erwarten könnte, wenn eine Verdacht sich durch die Kontrolle einer Klinik nicht erhärtet, sehen sich die gesetzlichen Kassen den Kliniken gegenüber im Nachteil. Die Vorsitzende des Vorstands des GKV Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, sagte gegenüber der „Rheinpfalz“ vom Montag, dass sie dieses Verständnis von Kostenreduzierung „seltsam“ finde. Es sei sinnvoller, nicht die Kassen bei einer unbegründeten Kontrolle, sondern die Kliniken bei Bestätigung eines Verdachtes abzustrafen. Bisher müssen die Kliniken aber nur das zu Unrecht eingestrichene Geld zurückzahlen. Bei so einem System lohne es sich, so Dr. Pfeiffer sinngemäss, zumindest immer wieder den Versuch zu starten, Rechnungen zu manipulieren.
Nach Medienberichten sollen mit etwa 40 Prozent schon fast die Hälfte der vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) kontrollierten Rechnungen um im Schnitt etwa 1100 Euro überhöht sein. Es soll aber auch Fälle geben, wo Rechnungen um etwa 100 000 Euro laut dem MDK zu hoch waren. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen beschäftigt Gutachter, die unabhängig medizinische und pflegerische Bewertung vornehmen sollen. Sie greifen aber nicht ein, die endgültige Entscheidung bleibt den Kassen überlassen. Wenn eine Rechnung kontrolliert, aber nichts beanstandet wird, so sollen die Kassen 300 Euro zahlen müssen. Allerdings lagen hier keine Zahlen über die Kosten durch Strafgebühren vor.
Dr. Pfeiffer, die seit 2007 Vorsitzende des GKV- Spitzenverbandes ist, gab gegenüber der Rheinpfalz an, dass es bis zu 12 Prozent der Abrechnungen von Krankenhäsudern und Kliniken sein könnten, die als auffällig zu bezeichnen sind. Der GKV- Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Deutschland und soll für die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Gesundheitsversorgung sorgen, insofern er dazu die Möglichkeit hat. (TF)
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