Privatversicherte Studenten dürfen nicht in die Gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln
10.03.2011
Studenten, die in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, können nicht nachträglich in die Gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln. Das Sozialgericht Trier wies mit dem Urteil eine Klage eines Studenten ab. Mindestens bis zum Ende des Studiums müssen Studierende in der PKV verharren.
Wer Student ist, verfügt in aller Regel über ein geringes Einkommen. Zusätzlich müssen die meisten Studenten Studiengebühren zahlen. Eine private Krankenversicherung kann sich dabei schnell als Kostentreiber herausstellen, weil sich die Tarife nicht nach dem Einkommen des Versicherten orientieren, sondern nach den Leistungen des Tarifs. Verfügen Studierende selbst über kein Einkommen, können sie in der Gesetzlichen Krankenkasse Familien-mitversichert werden. Im konkreten Fall wollte ein Student nun von der PKV zurück in die GKV wechseln. Die gesetzliche Krankenkasse verwehrte allerdings das Begehren und verwies auf die Gesetzesregelungen, die eine nachträgliche Rückkehr in die GKV ausschließen, wenn der Versicherte sich zuvor von gesetzlichen Versicherungspflicht befreien ließ. Schließlich gelte dies auch für Angestellte und Beamte, denen ebenfalls ein nachträglicher Wechsel verwehrt bliebe.
Während einer Unterbrechung des Studiums war der Kläger über seine Eltern im Rahmen der Familienmitversicherung bei einer Gesetzlichen Kasse krankenversichert. Der Kläger mahnte, er habe nach drei Semestern sein Studium der Agrarwissenschaften abgebrochen, um zwei Jahre später ein Studium der Psychologie zu beginnen. Die Wahl einer neuer Studienfachrichtung oder die Wahl einer neuen Universität spiele jedoch keine Rolle, so die Richter. Der Kläger könne die Art seiner Krankenversicherung nicht nach den eigenen Bedürfnissen orientieren, so der Richterspruch. Die Entscheidung zur Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung des Studenten ist zu mindestens für die Dauer des Studiums bindend, heißt es in dem Urteilsspruch (Aktenzeichen, Sozialgericht Trier: S 5 KR 119/10).
Erst kürzlich mahnte der Bund der Versicherten und die Stiftung Warentest vor einem voreiligem Wechsel zu privaten Anbietern. Verändern sich die individuellen Lebensumstände, so kann eine PKV schnell sehr viel teurer werden. Daher sollte ein solcher Schritt von den Betroffenen immer langfristig bedacht werden. Das Sozialgerichtsurteil zeigte erneut, dass eine Rückkehr fast ausnahmslos unmöglich ist. Sozialtarife, Familienmitversicherung und Einkommensabhängige Kassenbeiträge kennt die PKV nicht. (sb)
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Bild: Sebastian Bernhard / pixelio.de
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