Österreich: Homöopathische Ärzte fordern Homöopathie als Kassenleistung
30.03.2011
Homöopathische Ärzte in Österreich fordern, dass die Krankenkassen die Kosten für ärztliche Homöopathie übernehmen. Die Ärztegesellschaft für Klassische Homöopathie (ÄKH) will dazu eine eigene Tarifposition der Krankenkassen durchsetzen. Auf diese Weise könnten viel mehr Patienten die ärztliche Homöopathie für sich nutzen. Bisher übernimmt nur die oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) einen kleinen Teil des Arzthonorars bei homöopathischen Behandlungen sowie die Arzneikosten. Über die Erstattung entscheiden jedoch nicht die Krankenkassen, dafür müsste die Ärztekammer eine Abrechnungsziffer einrichten, die ärztliche Homöopathie abdeckt.
Die Österreichische Gesellschaft für Homöopathische Medizin (ÖGHM) hatte als größte Vereinigung homöopathischer Ärzte in Österreich zuletzt vor fünf Jahren den Versuch unternommen, ärztliche Homöopathie als Kassenleistung durchzusetzen: „Wir sehen nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass die Homöopathie in Zukunft übernommen wird“, sagte Dr. Gloria Kozel, Präsidentin der ÖGHM.
Die ÄKH wünscht sich eine Regelung nach Schweizer Vorbild: Ärztliche Homöopathie gehört in der Schweiz ab 2012 wieder zum Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung. Dort werden auch andere alternative Heilmethoden wie die anthroposophische Medizin, die traditionelle chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie erstattet. Die Grundlage für diese Entwicklung war ein vorangegangener Volksentscheid zugunsten alternativer Heilverfahren. (pm)
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