Chefarzt wegen Korruptionsverdacht gekündigt – Gericht schlägt Vergleich vor
08.04.2011
Dem wegen Korruption angeklagte ehemalige Chefarzt der St.-Mauritius-Therapieklinik, stünde im Rahmen eines nun vorgelegten Vergleichs die vorläufige Fortzahlung seines Gehaltes und – bei einem Freispruch von den erhobenen Anschuldigungen – eine sechsstellige Abfindung zu. Die Parteien haben nun bis zum 20. April Zeit, um sich in dem entsprechenden Verfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf auf den möglichen Vergleich zu einigen.
Für den zuständigen Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf, Dr. Michael Gotthardt, bietet der von ihm vorgelegte Vergleich eine gute Option, um bereits im Vorfeld des noch ausstehenden Urteils im Strafverfahren wegen Korruptionsverdacht vor dem Landgericht Stuttgart eine Einigung zu erreichen. Sollte der Vergleich nicht angenommen werden, entscheide die 14. Kammer des Arbeitsgerichts am 11. Mai über die fristlose Kündigung des ehemaligen Chefarztes, erklärte Dr. Gotthardt.
Fristlose Kündigung erfolgte nach Korruptionsverdacht
Nachdem die Korruptionsvorwürfe gegen den Chefarzt im vergangenen Jahr bekannt geworden waren, hatte die St.-Mauritius-Therapieklinik dem 56-jährigen Mediziner im Dezember fristlos gekündigt. Der Arzt ging gegen diese seines Erachtens nach unrechtmäßig ausgesprochene Kündigung vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf vor. Dabei bestätigte der vorsitzende Richter bereits, dass im Vorfeld der Kündigung die Mitarbeitervertretung eventuell nicht ausreichend gehört worden sei. Ob in dem Strafverfahren eine Verurteilung erfolgt oder nicht, ist nach Aussage des Richters hingegen weniger entscheidend für die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die fristlose Kündigung könne auch dann rechtens sein, wenn in dem Strafverfahren kein Schuldspruch erfolgt, da die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach einem solch schwerwiegenden Verdacht möglicherweise als unzumutbar für den Arbeitgeber zu bewerten sei, erklärte Dr. Gotthardt. Da die Rechtmäßigkeit der Kündigung nicht von der für Juni erwarteten Entscheidung im Strafprozess am Landgericht Stuttgart abhängt, sei ein Urteilsspruch am Arbeitsgericht Düsseldorf bereits im Vorfeld möglich, so der vorsitzende Richter weiter. Aufgrund des Beschleunigungsgebots im Arbeitsrecht könne das Gericht „nicht den Ausgang des laufenden Strafprozesses abwarten“, betonte Dr. Gotthardt.
Eckpunkte eines möglichen Vergleichs
Das Vergleichsangebot für den unter Korruptionsverdacht stehenden ehemaligen Chefarzt sieht die Fortzahlung eines Grundgehaltes von 10.000 Euro bis Juni vor und eine Abfindung von 120.000 Euro, wenn ein Freispruch im Strafverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht erfolgt. Sollten sich der Mediziner und sein früherer Arbeitgeber auf den Vergleich verständigen, wird die Trennung in eine ordentliche Kündigung zum 30. Juni umgewandelt, erklärte Dr. Gotthardt. Zwar habe der 56-Jährige auf Basis des Vergleichs auch bei einem Freispruch von den Korruptionsvorwürfen keine Option auf Fortführung seiner Tätigkeit in der St.-Mauritius-Therapieklinik, doch dafür bliebe ihm die Abfindung. Für beide Seiten habe „der Vergleichsvorschlag (…) relativ viel Charme“, so die Einschätzung von Richter Gotthardt.
Chefarzt soll 1,5 Millionen Bestechungsgelder kassiert haben
In dem unabhängig laufenden Strafverfahren wird dem Mediziner von der Staatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, er habe beim Bau der Klinik vor mehr als zehn Jahren Bestechungsgelder kassiert, um seinen Einfluss anschließend für ein bestimmtes Bauunternehmen geltend zu machen. Umgerechnet 1,5 Millionen Euro soll der ehemalige Chefarzt dafür erhalten haben, wobei ein Teil der Gelder (950.000 Euro) bereits zwischen 1996 und 1997 geflossen sei. Eigentlich stünden „die 1,5 Millionen Euro (…) im übertragenen Sinne der Klinik zu, da davon auszugehen ist, dass der Bau zu günstigeren Konditionen hätte durchgeführt werden können“, erklärte der Geschäftsführer der St.-Mauritius-Therapieklinik GmbH, Christian Röhrl, Anfang des Jahres. Bei einer Verurteilung in dem Strafverfahren muss der ehemalige Chefarzt mit entsprechenden Schadensersatzforderungen rechnen. Der Mediziner bestreitet bis heute nicht, Geld von dem Bauunternehmer bekommen zu haben, doch er betont, dass dies lediglich Darlehen und Honorare für Beratertätigkeiten gewesen seien. Als Beleg für seine Aussage habe der Beschuldigte in Stuttgart einige Konzepte vorgelegt, erklärte Dr. Gotthardt. Eine vollständige Dokumentation sei jedoch nicht möglich, da zahlreiche Konzepte für den Beschuldigten nach eigenen Angaben nicht mehr greifbar seien, weil sein Computer bei einem Einbruch gestohlen wurde. (fp)
Bild: Gerd Altmann/ ladyoak.com / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.