Der Prozess gegen den ehemaligen Leibarzt von Michael Jackson könnte sich erneut verschieben
01.05.2011
Erneut droht dem Prozess gegen den Kardiologen und Leibarzt Dr. Conrad Murray des verstorben Superstars Michael Jackson eine weitere Verzögerung. Die Anwälte von Murry haben wieder einen Aufschub des Prozesstages beantragt, da sie mehr Zeit zur Prozessvorbereitung benötigen würden. Der eigentliche Prozessauftakt war für kommenden Montag den 9. Mai angesetzt. Prozessbeobachter vermuten, dass die Anwälte durch die Einberufung zweier neuer Zeugen, die gegen den Arzt aussagen wollen, mehr Zeit benötigen, um die Aussagen zu entkräften. Die Zeugen wurden durch die Staatsanwaltschaft bestellt.
Anhörung entscheidet über Prozessverschiebung
Ob der Prozess erneut verschoben wird, ist unklar. Zunächst hat der vorsitzende Richter, Michael Pastors, für Montag den 2. Mai eine Anhörung anberaumt, um beim zuständigen Gericht in Los Angeles über das Ersuchen der Anwälte zu entscheiden. Beide Seiten werden jeweils Argumente vorbringen. Die Staatsanwaltschaft sieht keine ausreichende Begründung eine erneute Verzögerung des Auftakts.
Leibarzt muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten
Der ehemalige Leibarzt muss sich derzeit wegen fahrlässiger Tötung der Popikone Michael Jackson verantworten. Kommt es zu einer Verurteilung aufgrund der Anklage, erwartet den Mediziner eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren. Auch eine Aberkennung der Approbation steht zur Disposition. Der Prozess wurde schon einmal vom 28. März auf den 9. Mai verschoben.
Im Juni 2009 war Michael Jackson im Alter von 50 Jahren gestorben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, Michael Jackson das starke Narkosemittel Propofol verabreicht und im Anschluss das Schlafzimmer verlassen zu haben. Diesen bislang einzig bestätigten Umstand bestreitet der Arzt nicht. Schließlich habe er das Zimmer auf Wunsch des verstorbenen Patienten verlassen. Zudem hätte die verabreichte Dosierung nicht zum Tode Jacksons führen können, so die Anwälte Murrays. Die Verteidiger argumentieren, vermutlich habe Michael Jackson selbst einen zusätzliche Dosis des Narkosemittels eingenommen, um wahrscheinlich einen Suizid zu unternehmen. Die Vertreter der Anklage bezweifeln, dass Jackson einen Selbstmord unternehmen wollte. Schließlich liegen hierfür keine ausreichenden Hinweise vor.
Jackson war längere Zeit Abhängig von Medikamenten
Bereits lange Zeit vor dem Ableben des Rockstars hatte der Leibarzt seinem Patienten das Hypnotikum gegen Schlafstörungen verabreicht. Allerdings ist das Mittel keineswegs als Einschlafhilfe konzipiert, sondern wird nur bei medizinischen Eingriffen im OP-Alltag verwendet. Jackson hatten laut zahlreicher Zeugenaussagen das Mittel schon über einen längeren Zeitraum eingenommen, so dass der Verdacht besteht, dass nicht eine mögliche Überdosis für das Ableben verantwortlich ist, sondern die zeitliche Dauer der Einnahme des Narkosmittels.
Vernachlässigung der ärztlichen Sorgfaltspflicht?
Zusätzlich bestehen weitere Indizien, die auf eine fahrlässige Tötung und eine Vernachlässigung der ärztlichen Sorgfaltspflicht schließen lassen. Nach Angaben des ehemaligen Leibwächters hatte der Arzt in der Todesnacht mit nur einer Hand versucht, eine Herz-Druck-Massage zur Wiederbelebung des kollabierten Patienten durchzuführen. Zudem habe sich Jackson während dessen auf einer weichen Matratze befunden. Mit der anderen Hand hatte Murry nach Aussagen des Zeugen versucht, die herum liegenden Medikamente aufzusammeln, um vermutlich Beweise zu vernichten. Außerdem habe der Kardiologe mehr als 20 Minuten nach Aussetzung der Atmung gewartet, bis endlich einen Rettungswagen verständigt wurde. Zu diesem Zeitpunkt war jede Hilfe zu spät. (sb)
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