Zahl der Krankenhausinfektionen erheblich höher als bislang angenommen: 30.000 Todesopfer jährlich durch Krankenhauskeime
09.05.2011
Das Infektionsrisiko mit gefährlichen Krankenhauskeimen ist in Deutschen Kliniken zu hoch. Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der dazu beitragen soll, die Hygiene-Situation in den Krankenhäusern erheblich zu verbessern und so die Infektionsgefahr auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Bei bei Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Verringerung des Infektionsrisikos in den deutschen Kliniken ging die schwarz-gelbe Bundesregierung bisher von etwa 400.000 bis 600.000 Krankenhausinfektionen und 7.500 bis 15.000 Todesfällen jährlich aus. Ein Teil dieser „Infektionen und Todesfälle ist durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar“, so die Formulierung im Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP. Doch offenbar hat die Bundesregierung bisher stets die falschen Zahlen bei ihren Überlegungen zu Grunde gelegt. Denn in einer an den Gesundheitsausschuss des Bundestages gerichteten Stellungnahme deutscher Medizinerorganisationen wird die jährliche Zahl der Todesopfer doppelt so hoch angegeben, wie bisher.
Krankenhausinfektionen fordern deutschlandweit jährlich 30.000 Menschenleben
30.000 Menschen sterben den Angaben der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) und dem Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) zufolge jährlich in Deutschland an einer Infektion mit sogenannten Krankenhauskeimen. Insgesamt sei die Infektionsgefahr in den Krankenhäusern erheblich höher als bisher angenommen, berichten die Medizinerorganisationen. Entgegen den Annahmen der Bundesregierung komme Experten wie Klaus-Dieter Zastrow von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene zu der Einschätzung, dass „sich von den etwa 18 Millionen Patienten in Deutschland mindestens vier Prozent, also 720.000 Menschen, im Krankenhaus mit Keimen“ infizieren. „Wir vermuten, dass es sogar eher fünf Prozent sind. Das wären 900.000 Infektionen“, betonte Zastrow. Demgegenüber erscheinen die maximal 600.000 von der Bundesregierung diskutierten Krankenhausinfektionen geradezu wünschenswert. Die Opposition im Bundestag sieht sich durch die neuen Zahlen in ihrer Kritik bestätigt, denn der Gesetzentwurf geht sämtlichen Oppositionsfraktionen bisher nicht weit genug. Sie fordern drastischere Maßnahmen, um das Infektionsrisiko in den deutschen Krankenhäusern auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
Daten zur den Krankenhausinfektionen fast 20 Jahre alt
Die vom Bundesgesundheitsministerium berücksichtigten Zahlen zu den Krankenhausinfektionen, stammen noch aus den 1990er Jahren und stellen bei rund 15 Millionen im Krankenhaus behandelten Patienten pro Jahr eine Infektionsquote von lediglich 3,5 Prozent fest. Diese Zahlen seien „auch im internationalen Vergleich als extrem niedrig einzustufen und entsprechen (…) sicherlich nicht der tatsächlichen Prävalenz nosokomialer Infektionen“, so die Stellungnahme der Organisationen an den Gesundheitsausschuss. Als nosokomiale Infektionen werden dabei die durch eine erfolgte medizinische Behandlung verursachten Infektionen verstanden. Die Mediziner betonten außerdem, dass auch Infektionen, die in Rehabilitationskliniken, in Praxen für ambulante Operationen oder bei der häuslichen Versorgung von Patienten auftreten, berücksichtigt werden sollten – dies sei jedoch in der zu Grunde gelegten Studie nicht der Fall. Das Ziel der Bundesregierung, mit dem aktuellen Gesetzentwurf die Zahl der Infektionen um minimal 20 bis 30 Prozent zu senken, scheint angesichts der erheblich höheren Anzahl von Betroffenen eher unrealistisch.
Gesetzentwurf soll Infektionszahlen um bis zu 30 Prozent senken
In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verringerung des Infektionsrisikos in deutschen Krankenhäusern, gehen CDU, CSU und FDP davon aus, dass „die Zahl der nosokomialen Infektionen, insbesondere mit resistenten Erregern (…) unter anderem durch bessere Einhaltung von Hygieneregeln und eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika sowie die Berücksichtigung von sektorenübergreifenden Präventionsansätzen gesenkt werden“ kann. Durch die Stärkung von Qualität und Transparenz der Hygiene in den medizinischen Einrichtungen sollen künftig 20 bis 30 Prozent der Infektionen vermieden werden. Ein wesentlicher Punkt in dem neuen Gesetzentwurf ist die Einführung bundesweiter Vorgaben für die Gestaltung der Krankenhaushygieneverordnungen auf Landesebene. Bisher ist die Aufstellung der Hygieneverordnungen freiwillig und lediglich in Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen wurden entsprechende Regelungen eingeführt.
Hygieneverordnungen zur Reduzierung des Infektionsrisikos
Durch die Hygieneverordnungen wird nicht nur die Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften in den Kliniken fest geschrieben, sondern auch die Verwendung von Antibiotika reglementiert. Denn der nachlässige Umgang mit Antibiotika hat laut Aussage der Experten zu einer massiven Ausbreitung multiresistenter Erreger geführt, die gegen sämtliche gängigen Antibiotika immun sind. Dabei sind multiresistente Erreger wie MRSA, VRE und ESBL der DGKH zufolge besonders bedrohlich für die Gesundheit der Patienten und vor allem die MRSA-Erreger, multiresistente Bakterien der Gattung Staphylococcus aureus (Staphylokokken), sind in den deutschen Kliniken relativ weit verbreitet. Während die Entwicklung der Resistenzen dabei durch die unsachgemäße Verwendung von Antibiotika begünstigt wird, ist die Übertragung der Keime auf die Klinikpatienten meist durch die mangelnde Einhaltung der Hygienevorschriften in den Krankenhäusern bedingt, erklärten die Experten der DGKH.
Opposition forderte umfassendere Maßnahmen als Krankenhaushygieneverordnungen
Ob schärfere Hygieneverordnungen ausreichen, um die jetzt bekannt gewordenen Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, wird jedoch nicht nur von den Medizinern der DGKH, GHUP und BVÖGD bezweifelt, sondern auch die Opposition fordert erheblich umfassendere Maßnahmen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, wie wichtige eine einheitliche Regelung für Bund und Länder wäre, wobei auch Kompetenzen die normalerweise bei den Ländern liegen, vom Bund übernommen werden sollten. Außerdem fordern die Grünen für Risikopatienten bereits vor der Aufnahme in stationäre Einrichtungen, ein Screening, um mögliche Infektionen zu ermitteln und entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen zu ergreifen. Die Fraktion der SPD plädiert darüber hinaus für die Ausbildung von mehr Fachpersonal für Hygiene und Infektionsvorbeugung, um die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zu gewährleisten. So solle sichergestellt werden, dass die Leitlinien und Standards zur Bekämpfung der Krankenhauskeime auch effektiv umgesetzt werden können. Dieser Forderung schloss sich auch die DGKH an.
Fachkräftemangel im Bereich der Krankenhaushygiene
Dem drohende Fachkräftemangel sollte nach Einschätzung der Initiative Infektionsschutz auch durch die Einrichtung euer Lehrstühlen für Hygiene an den deutschen Universitäten Rechnung getragen werden, denn derzeit existieren deutschlandweit lediglich sechs solcher Lehrstühle. Die Linken setzte sich im Gesundheitsausschuss für eine Meldepflicht der Infektionen mit multiresistenten Keimen ein und forderte für die Gesundheitsämter eine Möglichkeit, um Verstöße gegen die Richtlinien zu ahnden. Neben den auf die Kliniken ausgerichteten Maßnahmen verlangten sowohl die Grünen als auch die Linke, dass der Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auf das „tiermedizinische notwendige Maß reduziert werden sollte, um die weitere Ausbreitung resistenter Erreger zu verhindern. (fp)
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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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