Väteranteil beim Elterngeld steigt
19.05.2011
Immer mehr Familienväter gönnen sich eine Auszeit und nehmen für ihr neugeborenes Kind Elterngeld in Anspruch. Das teilte am Donnerstag das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mit.
Die Zahl der Elterngeld beziehenden Väter ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2008 im Jahr 2009 leicht gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden erklärte, bezog 2009 fast jeder vierte Vater (23,6 Prozent) das einkommensabhängige Elterngeld. Im Vorjahr bezogen noch gut 21 Prozent der Männer das Elterngeld. Etwa 157.000 der 665.000 neu gewordenen Väter unternahmen mit Hilfe des Elterngeldes eine Auszeit vom Beruf. 96 Prozent der Mütter bezogen das Elterngeld. Im Berichtszeitraum konnten auch noch Bezieher von Hartz IV Elterngeldleistungen beantragen. Seit der Reformen zum Jahresbeginn dürfen erwerbslose Eltern kein gesondertes Elterngeld mehr beantragen.
In Sachsen bezogen am meisten Väter Elterngeld
Im Bundesland Sachsen haben Väter mit einem Anteil von 30,7 Prozent im Vergleich zum Bundesdurchschnitt am häufigsten das Elterngeld beantragt. Ebenso hoch war der männliche Anteil in Bayern (30,2 Prozent) und Berlin (29,6 Prozent). Sehr niedrig war hingegen das Antragsvolumen im Saarland mit einem Vateranteil von 14 Prozent. Eine Veränderung bei der Dauer des Bezugs gab es nicht. Drei von vier Väter bekamen die Leistungen für maximal zwei Monate gezahlt. Neun von zehn Mütter bezogen das Elterngeld zwölf Monate lang. Auch hier gab es keine Veränderung zum Vorjahr 2008.
Elterngeld keine Sozialleistung
Das Elterngeld als solches ist keine Sozialleistung sondern ein Fördergeld, dass sich nach dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen des Berechtigten orientiert. Beruflich tätige Väter bekamen laut der statistischen Erhebungen im ersten Monat des Bezuges 1171,00 Euro. Somit bekamen die Männer etwa ein Drittel mehr Geld, als die Frauen. Während der Elterngeldanspruch bei Vätern im ersten Bezugsmonat um 40 Euro steig, erhöhte sich der Anspruch bei den Frauen um etwa 17 Euro. Seit 2011 dürfen nur noch Erwerbstätige einen Elterngeldantrag stellen. Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 Euro, mindestens 300 Euro pro Monat. Bei einem Nettoeinkommen von mehr als 1200 Euro wird das Elterngeld in Stufen von 67 auf 65 Prozent gekürzt. (sb)
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
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