Bundesinstitut für Risikobewertung warnt vor talkumhaltigen Babypuder
29.06.2011
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor möglichen Gesundheitsrisiken durch talkumhaltiges Babypuder. Das Puder könne beim Wickeln versehentlich in Nase oder Mund und von hier aus in die Atemwege der Kleinkinder gelangen, wodurch Beeinträchtigungen der Atmung und schwere Lungenschäden drohen, teilte das BfR mit.
Anlass für die Aktuelle Warnung des BfR vor talkumhaltigem Babypuder war ein Unfall, bei dem sich ein zweijähriges Mädchen den Inhalt einer Puderdose ins Gesicht kippte und anschließend mit einer schweren Vergiftung sowie erheblichen gesundheitlichen Beschwerden zu kämpfen hatte. Das BfR forderte daher im Rahmen seiner aktuellen Mitteilung in Berlin die Einführung eines sicheren Verschlusssystems oder alternativ ein Verbot talkumhaltiger Babypuder, um ähnliche Unfälle künftig zu vermeiden.
Schwere gesundheitliche Folgen durch talkumhaltiges Babypuder
Immer wieder seien in der Vergangenheit ähnliche Unfälle mit talkumhaltigem Babypuder aufgetreten, wobei der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung, Professor Dr. Dr. Andreas Hensel als „eine typische Unfallsituation“ beschriebt, „wenn das Kind zum Wickeln auf dem Rücken liegt, sich die Puderdose unbeabsichtigt über ihm öffnet und das Puder herausrieselt.“ Atmen die Kleinkinder anschießend das Puder ein, können massive Atembeschwerden, schwere Lungenschäden und Vergiftungserscheinungen die Folge sein, so die Warnung des BfR. Es drohen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das BfR berichtet von 113 Unfälle durch Einatmen von Babypuder, die im Zeitraum von 1979 bis 2008 bei Giftinformationszentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeldet wurden. Meist waren Kinder im Alter zwischen einem halben und zwei Jahren betroffenen. Bleibende gesundheitliche Schäden seien dabei bisher glücklicherweise nicht zu verzeichnen gewesen, erklärte das BfR.
Verbot talkumhaltiger Babypuder gefordert
Die BfR-Experten erläuterten, dass angesichts des bestehenden Gesundheitsrisikos bei den talkumhaltigen Babypudern dringend eine sicheres Verschlusssystem erforderlich sei und alternativ ein generelles Verbot von Talkum in Babypudern erfolgen müsse. Denn nach Ansicht der Kinderärzte sei aus medizinischer Sicht die Verwendung von talkumhaltigem Babypuder nicht erforderlich. Bis entsprechende Neuregelungen erfolgen, sollten Eltern bei der Verwendung talkumhaltigen Babypuders generell darauf achten, dass die Puderdosen nicht in Reichweite der Kinder aufbewahrt werden und möglichst immer verschlossen sind, solange sie nicht benutzt werden. Außerdem sollten laut BfR dringend die Warnhinweise auf der Verpackung zur Verwendung der Produkte (z. B. ausreichend Abstand zu Augen, Mund und Nase einhalten) berücksichtigt werden. (fp)
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Bild: Alexandra H. / pixelio.de
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