Umwelthilfe: Überschreitung der Quecksilber-Grenzwerte in Energiesparlampen bei Hornbach
10.08.2011
Nachdem die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bei den Energiesparlampen der Eigenmarke „Flair Energy“ der Baumarktkette Hornbach eine deutliche Überschreitung der Quecksilber-Grenzwerte festgestellt hat, plant der Umweltverband nun Klage gegen die Baumarktkette beim Landgericht Landau einzureichen.
Hornbach hat laut einer eigenen Pressemitteilung umgehend auf den Nachweis der Grenzwertüberschreitung in den Energiesparlampen reagiert, die „Flair Energy“ Kompaktleuchtstofflampen vom Markt genommen und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, mit der nach Unternehmensangaben „genau diejenigen Überschreitungen, die durch den Verein gerügt wurden“ künftig vermieden werden sollen. Doch der Teufel steckt wie so häufig im Detail. Denn die Baumarktkette hatte den Text der ursprünglich von der DUH geforderten Unterlassungserklärung angepasst, so dass diese ausschließlich für die Energiesparlampen „Flair Energy“ Gültigkeit haben sollte. Der Umweltverband verlangte jedoch die Einhaltung der Grenzwerte bei sämtlichen in Verkehr gebrachten Energiesparlampen.
Gesundheitsschädliches Quecksilber in Energiesparlampen
Wie Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe im Gespräch mit „Heilpraxisnet“ erklärte, sind die Händler für die Einhaltung der Quecksilber-Grenzwerte bei den in Verkehr gebrachten Energiesparlampen verantwortlich. Nachdem die Produkttests in den „Flair Energy“ Kompaktleuchtstofflampen von Hornbach eine deutliche Überschreitung der zulässigen Quecksilber-Werte ergeben hatten, forderte die DUH daher von der Baumarktkette eine umfassende Unterlassungserklärung,. Sämtliche geprüften „Flair Energy“ Energiesparlampen hätten mehr als die gesetzlich erlaubten fünf Milligramm giftigen Quecksilbers enthalten, der Höchstwert lag sogar bei 13 Milligramm, berichtete die Deutsche Umwelthilfe. Die Baumarktkette wurde im Anschluss an die Untersuchung von der DUH dazu aufgefordert die Energiesparlampen umgehend vom Markt zu nehmen und eine Unterlassungserklärung als „Garantie für die Einhaltung der Quecksilber-Grenzwerte bei allen Energiesparlampen, die von der Baumarktkette in Verkehr gebracht werden“, zu unterzeichnen, erläuterte Thomas Fischer.
Klage wegen Nichteinhaltung von Umweltgesetzen geplant
Hornbach hat anschließend tatsächlich eine Unterlassungserklärung unterschrieben, die jedoch textlich ein wenig angepasst wurde, erklärte Thomas Fischer von der DUH. Anstatt die Einhaltung der Grenzwerte bei sämtlichen angebotenen Energiesparlampen zu garantieren, beschränkte Hornbach die Unterlassungserklärung auf die Lampen, bei denen von der DUH ohnehin eine unzulässige Überschreitung der Quecksilber-Grenzwerte nachgewiesen wurde. Damit ist nach Ansicht von Thomas Fischer jedoch nicht ausgeschlossen, dass die vom Markt genommenen Energiesparlampen einfach durch ein neues Produkt ersetzt werden. Die DUH beurteilt die modifizierte Unterlassungserklärung der Baumarktkette daher als Verweigerung der Kooperation und wird laut eigenen Angaben Klage wegen „Nichteinhaltung von Umweltgesetzen“ beim Landgericht Landau einreichen.
Einhaltung der Quecksilber-Grenzwerte technisch kein Problem
Das Vertrauen zu Hornbach sei an dieser Stelle eher gering, da auch im Vorfeld der Produkttests die Baumarktkette zugesichert habe, das eigene Qualitätsmanagement gewährleiste die Einhaltung der Grenzwerte bei sämtlichen angebotenen Energiesparlampen – dem war jedoch nicht so, erklärte die DUH. Die mit der angepassten Unterlassungserklärung deutlich werdende Weigerung Hornbachs, „verbindlich zu versprechen, zukünftig nur noch Energiesparlampen zu verkaufen, die die gesetzlichen Höchstwerte für Quecksilber erfüllen,“ ist nach Ansicht des DUH-Bundesgeschäftsführers Jürgen Resch „nicht hinnehmbar“. Zumal technisch die Einhaltung der Grenzwerte relativ leicht zu gewährleisten sei. Lediglich die veralteten Herstellungsmethoden der Energiesparlampen führen laut Aussage der DUH noch zu einer Überschreitung der Quecksilber-Grenzwerte. Moderne Produktionsverfahren ermöglichen indes Quecksilber-Werte von rund zwei Milligramm, was deutlich unter dem in Deutschland geltenden Grenzwert von fünf Milligramm für Energiesparlampen liege. Somit sollte die Baumarktkette eigentlich dazu in der Lage sein, die Einhaltung der Quecksilber-Grenzwerte im Sinne der Verbraucher bei sämtlichen angebotenen Energiesparlampen zu garantieren, erklärte die DUH.
Hornbach dementiert die Vorwürfe der Deutschen Umwelthilfe
Erst zu reagieren, wenn unabhängige Organisationen eine Überschreitung der Grenzwerte bei einem bestimmten Produkt nachweisen und dann lediglich für dieses Produkt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, scheint indes ein eher unangebrachtes Vorgehen der Baumarktkette. Denn grundsätzlich sollte der auch von Hornbach propagierte Anspruch einwandfreier Produkte für die gesamte Angebotspalette gelten, eine entsprechende schriftliche Garantie in Form der geforderten Unterlassungserklärung wäre somit kein Problem. Aus welchem Grund Hornbach den Text jedoch modifiziert und ausschließlich auf die „Flair Energy“ Kompaktleuchtstofflampen beschränkt hat, erklärt die Pressesprecherin des Konzerns, Dr. Ursula Dauth, in ihrer aktuellen Pressemitteilung zu den Vorwürfen der DUH nicht. Stattdessen wird von skandalösem Verhalten der DUH berichtet und dem Versuch des Umweltverbandes, „sich über die falsche Darstellung von Fakten zu profilieren“, so der Wortlaut in der Hornbach-Pressemitteilung. Dabei werde billigend in Kauf genommen, „ein Unternehmen nachhaltig zu schädigen“, so die Stellungnahme des Konzerns. Die DUH ist hingegen der Auffassung, dass Hornbach sich den entstandenen Schaden selbst zuzuschreiben habe. (fp)
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Bild: Ernst Rose / pixelio.de (Abbildung zeigt keine Hornbach Energiesparlampe)
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