AOK versendet elektronische Gesundheitskarten
08.10.2011
Die Allgemeine Ortskrankenkasse AOK Bayern hat seit Wochenbeginn fast eine halbe Million der neuen elektronischen Gesundheitskarte an die Versicherten versandt. Die neue Kassenkarte ersetzt nach und nach die bisherige Krankenversicherungskarte (KVK). Künftig soll die Gesundheitskarte auch als digitale Patientenakte dienen.
Seit dem vierten Oktober 2011 hat die AOK in Bayern bereits 440.000 elektronische Gesundheitskarten an ihre Versicherten geschickt. Die Kasse verfügt rund 4,3 Millionen gesetzlich Versicherte. Somit hat die AOK Bayern die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen zehn prozentigen Anteil bis zum Jahresende erreicht. Nach Angaben der Krankenkasse werden durch die Maßnahme Schritt für Schritt alte Kassenkarten abgelöst. „Nach und nach erhalten alle unsere Versicherten die elektronische Gesundheitskarte“, erklärt der AOK-Direktor Peter Weber in Bamberg-Forchheim. Dort haben bereits über 8000 der AOK Kassenmitglieder eine neue Gesundheitskarte erhalten.
Digitale Patientenakte wird künftig eingeführt
Die neue Karte soll künftig teure Doppeluntersuchungen verhindern und damit Kosten für das Gesundheitssystem sparen. Durch die Anbringung eines Passbildes des Versicherten soll eine eindeutige Identifikation gewährleistet sein. Die Karte kann dann nicht mehr bei Verlust durch einen Unbefugten Dritten verwendet werden. Neu ist auch die Geschlechtsangabe auf den Gesundheitskarte des Karteninhabers. Im weiteren Schritt sollen die Notfalldaten der Patienten mit Hilfe des installierten Chips abrufbar sein. So kann der behandelnde Arzt Informationen zu Allergien, Laboruntersuchungen, Befunden, Arztbriefe, Röntgenbilder und Blutgruppen abrufen. Die Daten sollen über einen fest installierten Server des Versicherers eingelesen werden. Damit nicht Unbefugte Zugriff erhalten, wird die digitale Patientenakte verschlüsselt. Nur mit Hilfe eines Lesegerätes kann die Karte eingelesen werden. Da zahlreiche Verbände und Patienten Bedenken gegenüber dem Datenschutz äußerten, soll die Installation nur mit dem Einverständnis des Versicherten geschehen. Wer widerspricht hat demnach kaum einen Mehrwert durch die neue Gesundheitskarte.
Wie die AOK mitteilte sind bereits viele Zahn- und Hausarztpraxen mit den neuen Lesegeräten ausgestattet. Da allerdings noch nicht alle Arztpraxen ein notwendiges Lesegerät besitzen, empfehlen Verbraucherschützer und Krankenkassen, die alte Krankenversicherungskarte im Rahmen einer Übergangsfrist zu behalten. Diesen Rat gab auch der AOK-Direktor: „Wir empfehlen dennoch, die alte Gesundheitskarte vorübergehend zu behalten, um sie in den Arztpraxen zu verwenden, die noch nicht mit dem entsprechenden Lesegerät ausgestattet sind“. Erst wenn die Kassen grünes Licht erteilen, wird die alte Karte entsorgt.
Alte Krankenkassenkarte noch behalten
Um eine neue Kassenkarte zu erhalten, muss ein Anschreiben der zuständigen Krankenkasse abgewartet werden. Mit dem Schreiben wird im Anschluss ein Passfoto an die Kasse geschickt. Die meisten Krankenkassen bieten auch einen Onlineservice an. Dort können die Bilder mittels Upload dem Versicherer zugestellt werden. Erst wenn das Bild die Kasse erreichte, wird eine neue elektronische Gesundheitskarte verschickt. Da der Gesetzgeber den Druck auf die gesetzliche Krankenversicherungen erhöht hat und Strafgelder androhte, wird der Versand in den nächsten Monaten zügig vorangetrieben. (sb)
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