Nach nur 100 Tagen 3.800 Produkte auf Lebensmittelklarheit.de gemeldet
30.10.2011
Die Anlaufschwierigkeiten unmittelbar nach dem Start des Online-Verbraucherportals „Lebensmittelklarheit.de“ scheinen überwunden. Die Bilanz der ersten 100 Tage fällt durchaus positiv aus.
Am 20. Juli startet das vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Hessen getragene Projekt, bei dem Verbraucher Lebensmittel melden können, durch deren Aufmachung oder Kennzeichnung sie sich getäuscht fühlen. Nach den ersten 100 Tagen des Portals sind bereits über 3.800 Produkte auf Lebensmittelklarheit.de registriert. Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner (CSU), unterstrich in einer aktuellen Pressemitteilung die überwältigende Resonanz, auf die das Portal bei den Verbrauchern gestoßen ist.
Irreführende Kennzeichnung von Lebensmitteln melden
Am Donnerstag war das Portal Lebensmittelklarheit.de genau seit 100 Tagen online und wie bei jeder neugewählten Bundesregierung, ist dies auch hier der Zeitpunkt für eine erste Bilanz. Anfangs schienen die Kritiker angesichts der massiven Serverprobleme, die sich nach dem Start des Verbraucherportals ergaben, noch deutlich in der Mehrheit. Nun hat sich sich das Blatt offenbar gewendet. Immer mehr Verbraucher nutzten „Lebensmittelklarheit.de“ aktiv, um Lebensmittelprodukte, die eine irreführende Kennzeichnung oder Aufmachung haben, zu melden. Anschließende werden die Fälle von den Verbraucherschützern geprüft und eine Stellungnahme des Herstellers erbeten, für die dieser sieben Tage Zeit hat. Die Ergebnisse stehen für alle Verbraucher nachlesbar auf dem Onlineportal zur Verfügung. Mehr als 38 Meldungen pro Tag waren seit dem Start von Lebensmittelklarheit.de zu verzeichnen, was nach Ansicht der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner den Erfolg des Projektes belegt. Auch finden die Beschwerden der Verbraucher bei den meisten Herstellern Gehör, betonte die Ministerin. Zum Teil hätten die Unternehmen ihre Produktaufmachung und -kennzeichnung als unmittelbare Reaktion auf die Meldung bereits geändert.
Lebensmittelklarheit.de: Fehlstart oder Erfolg?
In der Bundesregierung fällt das Urteil über den Erfolg des neuen Online-Verbraucherportals jedoch durchaus unterschiedlich aus. Einige FDP-Politiker stufen die bisherige Entwicklung entgegen der Einschätzung der Bundesverbraucherschutzministerin als eindeutigen Fehlstart ein. „Wir sind von Anfang an skeptisch gewesen, ob es richtig ist, auch Produkte zu benennen“, erklärte die FDP-Expertin Christel Happach-Kasan gegenüber der Nachrichtenagentur „dapd“. Nach Ansicht der FDP-Politikerin bestätigt die Bilanz der ersten 100 Tage und der „Praxis des Portals, dass die Produktnennung keine glückliche Lösung ist.“ Hier würden Unternehmen öffentlich an den Pranger gestellt. Die Betreiber des Portals müssen daher gründlicher prüfen, ob tatsächlich eine irreführenden Kennzeichnung vorliegt, bevor die Angaben zu den Lebensmitteln veröffentlicht werden, forderte Happach-Kasan. Während die Forderung nach einer gründlichen Prüfung völlig berechtigt erscheint, stellt sich jedoch die Frage wieso Unternehmen, die mit ihren Produktaufmachungen nachweislich Verbraucher in die Irre führen, nicht öffentlich genannte werden sollen. Die Produktbenennung scheint hier durchaus im Sinne der Verbraucher. Um die Unternehmen vor möglichen Schäden durch ungerechtfertigte Kritik zu bewahren, müssen die Verbraucherschützer jedoch besonders sorgsam mit den Meldungen umgehen. (fp)
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
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