Abmahnungen gegen Heilpraktiker-Internetseiten
09.11.2011
Endlich ist die eigene Praxis eröffnet und ein Webdesigner hat die neue Internetseite online gestellt. Nach ein paar Wochen flattert eine kostenpflichtige Abmahnung ins Haus. Darin wird behauptet, dass das Impressum fehlerhaft sei und nicht dem Deutschen Telemediengesetz entspräche. Die Betroffenen werden meist zu einer Zahlung der Anwaltskosten sowie zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. bietet allen Heilpraktikern eine Unterstützung bei der Gestaltung eines rechts-konformen Impressums an.
Heilpraktiker Peter S. wollte erst seinen Augen nicht trauen. In dem Schreiben wird er zu einer Zahlung von 680 Euro aufgefordert, weil sein Impressum nicht dem Deutschen Telemediengesetz entspricht. Auftraggeber ist ein Mitbewerber, der in dem Vergehen angeblich einen Wettbewerbsverstoß sieht. Erst wollte Peter S. die Angelegenheit boykottieren und einfach nicht reagieren. „Das ist ein schlechte Idee“ sagte damals sein Anwalt, denn dann entstehen weitere Kosten beispielsweise durch eine Einstweilige Verfügung. Daher sollten Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter genommen und durch einen aufs Onlinerecht spezialisierten Anwalt geprüft werden. Dieser kann dann mit dem Mandanten beraten, wie die weitere Vorgehensweise ist. Meistens sollte zumindest die Unterlassungserklärung modifiziert werden, weil dort von der Gegenseite vielmals zu weitgehende Forderungen formuliert sind. Auch hier ist oberste Vorsicht angebracht! Ist erst einmal die Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben, müssen die darin enthaltenen Forderungen auch eingehalten werden. Werde nach Ansicht der Gegenseite die Forderungen in der unterzeichneten Unterlassungserklärung nicht eingehalten, drohen weitere sehr hohe Strafgelder in vier bis fünfstelliger Zahl.
Impressum abmahnfest gestalten
Damit es nicht erst soweit kommt, hat der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. einen kostenlosen Service eingerichtet, der unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft genutzt werden kann. In einer Mitteilung heißt es: „Der BDH bietet allen Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von der Verbandszugehörigkeit, die Möglichkeit, kostenlos ein gesetzeskonformes Impressum für die eigene Homepage zu generieren.
Und so funktioniert es:
– Rufen Sie die BDH-Homepage unter www.bdh-online.de auf.
– Falls noch nicht geschehen, registrieren Sie sich kostenlos.
– Anschließend klicken Sie auf Service, dann auf HP-Recht und Gesetz und dann auf Impressum-Generator.
Füllen Sie das nun auf Ihrem Bildschirm sichtbare Formular aus, klicken Sie auf generieren und schon erscheint Ihr persönliches Impressum, das Sie kopieren und auf Ihrer Homepage einfügen können. Der Service richtet sich an alle Heilpraktiker und Anwärter und ist kostenfrei.
Nicht nur ein fehlerhaftes Impressum kann abgemahnt werden. Vorsicht ist auch bei der Verwendung von Bildern und Texten angeraten. Wer nicht über ein vollständiges Nutzungsrecht verfügt, kann ebenfalls abgemahnt werden. Wer sich nicht sicher ist, ob er auch tasächlich die Urheberrechte oder Nutzungsrechte verfügt, sollte die Texte oder Fotos nicht auf der eigenen Website verwenden. (sb)
Bild: Stephan Schindelin / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.