Zahnarzt Bonusheft noch in diesem Jahr prüfen
24.11.2011
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland rät allen, die in diesem Jahr noch keine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt durchführen lassen haben, dies dringend noch bis zum Jahresende zu tun. Damit sichern sich Patienten höhere Zuschüsse beim Zahnarzt.
Lückenloses Bonusheft sichert höhere Zuschüsse beim Zahnersatz
In das Bonusheft wird die jährlich stattfindende Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt eingetragen. Können gesetzlich versicherte Erwachsene anhand des Bonushefts nachweisen, dass sie fünf Jahre hintereinander ihre Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen haben, erhalten sie bei Zahnersatz zusätzlich 20 Prozent zum Festzuschuss, dem Kostenanteil der Krankenkassen. Ist das Bonusheft über zehn Jahre lückenlos geführt, beträgt der Zuschuss sogar 30Prozent. Ute Salge-Krause, DAK-Zahnexpertin, erklärt ergänzend: „Das Jahr, in dem die Behandlung durchgeführt wird, zählt allerdings nicht dazu.“
Ist das Bonusheft nicht lückenlos geführt, erhält der Versicherte nur den Festzuschuss der Krankenkassen und muss die restlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Außerdem beginnt der Patient wieder von vorne mit dem Eintragen der Vorsorgeuntersuchungen in das Bonusheft. „Mit einem lückenlos geführten Bonusheft lässt sich viel Geld sparen“, so die DAK-Zahn-Expertin.
Keine Praxisgebühr für Vorsorguntersuchungen
Für die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt fällt keine Praxisgebühr an. Der Zahnarzt kann neben der gründlichen Unersuchung auch weitere Maßnahmen wie z.B. Röntgen oder Zahnsteinentfernung durchführen, ohne dass die Praxisgebühr fällig wird. Erst bei weiterführenden Behandlungen bezahlt der Patient 10 Euro im Quartal. (ag)
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Bild: DAK/Schläger
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Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.