Contergan: Auch nach 50 Jahren Marktrücknahme aktueller denn je
25.11.2011
Am 27. November 1961 wurde das Schlafmittel Contergan vom Hersteller Grünenthal vom Markt genommen. Zuvor hatte der deutsche Kinderarzt Widukind Lenz das Unternehmen über seinen Verdacht informiert, dass ein Zusammenhang zwischen Fehlbildungen bei Neugeborenen und der Einnahme von Contergan bestehe. Das rezeptfrei erhältliche Schlafmittel wurde häufig an Schwangere verkauft, da es gut verträglich zu sein schien. Dies hatte massive Folgen. Weltweit wurden etwa 10.000 Babys mit Contergan-Schäden geboren. Grünenthal gab zu, dass der Wirkstoff Thalidomid zu Nervenschäden führt.
Folgeschäden durch Contergan ein Leben lang
Von den circa 5000 in Deutschland geborenen Contergan-Opfern leben heute noch etwa 2700. Für sie stellt sich die Frage, wie es weitergehen soll. Längst sind zu den durch das Medikament verursachten Behinderungen auch Folgeschäden gekommen, wie beispielsweise Fehlhaltungen der Wirbelsäule, der Gelenke und der Muskulatur, informiert der Bundesverband Organgeschädigter auf seiner Internetseite. Diese Folgeschäden würden nun weitere, intensive Pflege und Therapiemaßnahmen bedeuten, deren Kostenübernahme für die Betroffenen nicht zufriedenstellend geklärt ist. Hinzu kommt, dass Eltern, die die Contergan-Geschädigten im Alltag unterstützen und versorgen, zu alt geworden sind, um dies weiterhin leisten zu können.
Im April 1970 verpflichtete sich Grünenthal, 100 Millionen Mark an die Betroffenen zu zahlen. Der Prozess wurde eingestellt. 2009 zahlte Grünenthal weitere 50 Millionen Euro an die „Conterganstiftung für behinderte Menschen“, einem von der Bundesregierung gegründeten Verein. Doch die enormen Behandlungs- und Pflegekosten, Rentenausfälle und die speziellen Bedürfnisse im Alter erfordern weitere Maßnahmen. Vielen Betroffenen geht es neben der finanziellen Absicherung auch um gesellschaftliche Akzeptanz und Anerkennung.
Die 49-jährige Carla Hermsdörfer ist eine der Contergan-Geschädigten. Ihre Arme sind zu kurz und die meisten ihrer acht Finger sind steif. Gegenüber dem Magazin Stern berichtet sie aus ihrem Alltag: „ Meine Wohnung wurde umgebaut und neu ausgestattet: höhere Arbeitsflächen, niedrige Badewanne, spezielle Armaturen, die ohne Kraftaufwand mit einem Finger bedienbar sind, ein Dusch-WC, das es auf Rezept gibt. Da muss man sich aber von der Krankenkasse fragen lassen: Wozu brauchen Sie ein Dusch-WC? Wenn ein Mensch wie ich mit dem Rezept da steht, sollte jedem klar sein, dass jemand mit kurzen Armen niemals im Leben an seinen Po heranreicht. Die Frage darf einfach nicht gestellt werden.“
Betroffene erstellten Forderungskatalog
Der Bundesverband der Contergangeschädigten hat einen Forderungskatalog aufgestellt, der sich gleichermaßen an Grünenthal und die Bundesregierung richtet. Zusammengefasst beinhaltet er die uneingeschränkte Kostenübernahme aller aufgrund der Behinderung anfallender Aufwendungen, finanzielle Absicherung im Alter, aufgrund der zunehmend auftretenden Folgeschäden die vollständige Absicherung einer den Bedürfnissen angepassten Unterstützung, Pflege und Assistenz, behindertengerechtes Wohnen, Sicherstellung der Mobilität für ein selbstbestimmtes Leben, Eingliederung im Arbeitsleben und mehr gesellschaftliche Akzeptanz.
Auf die Frage des Magazins, ob sie sich heute, 50 Jahren nach dem Contergan-Skandal, vergessen fühle, antwortet Carla Hermsdörfer: „ Wir sind seit Jahrzehnten im Tal der Vergessenen. Der finanzielle Ausgleich, die Contergan-Rente, wurde erst 2009 verdoppelt. Die Firma Grünenthal existiert heute noch, so wie wir. Nach über 50 Jahren ist es an der Zeit, dass sich die Inhaber-Familie Wirtz ihrer Verantwortung und Taten stellt. Ihre arrogante und ignorante Haltung empfinde ich als äußerst widerwärtig. Wir stellen uns unserem Leben und unseren Problemen auch.“
Seit 2007 ist der Wirkstoff Thalidomid wieder in Deutschland zugelassen
Seit Juni 2007 ist der Wirkstoff Thalidomid unter strengen Auflagen in Deutschland zugelassen. Erforderlich ist unter anderem ein sogenanntes T-Rezept für die Indikation „Multiple Myelom“. Dabei handelt es sich um eine Krebserkrankung des Knochmarks. Hersteller des Medikaments ist ein US-Unternehmen, zu dem Grünenthal laut eigenen Angaben keinerlei geschäftliche Verbindungen pflegt.
In Lateinamerika wird Thalidomid gegen Lepra eingesetzt. Bedauerlicherweise werden die strengen Auflagen hier nicht immer eingehalten, so dass das Medikament auch zu Frauen im gebärfähigen Alter und zu Schwangeren gelangt. Missbildungen bei Kindern sind die Folge. (ag)
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