Frühchen dürfen weiterhin auch in kleinen Krankenhäusern behandelt werden
22.12.2011
Laut einer bundesweiten Neuregelung sollten Frühchen zukünftig nur noch in großen Spezialkliniken behandelt werden. Diese Entscheidung wurde jetzt durch das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg gekippt, denn die erhöhte Qualität der Behandlung in großen Kliniken sei nicht nachgewiesen. Während sich die kleineren Krankenhäuser über die lukrativen Patienten freuen, zeigt sich die Deutsche Kinderhilfe enttäuscht: „ Das Gericht bewertet die Gewinnerwartung von Kliniken höher als die Überlebenschancen von Frühgeborenen."
Kleinere Krankenhäuser fürchteten um Verlust der lukrativen Patienten
Die Deutsche Kinderhilfe berichtet von etwa 60.000 Frühchen, die jährlich in Deutschland geboren werden. Nach Auffassung vieler Ärzte ist die Behandlung dieser Kinder in großen Spezialkliniken sinnvoll, da diese über wesentlich mehr Erfahrung auf diesem sensiblen Gebiet verfügen. Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte deshalb eine Neuregelung getroffen, nach der nur noch Spezialkliniken mit mindestens 30 Fällen pro Jahr Frühgeborene behandeln dürfen. Diese Neuregelung sollte zum ersten Januar 2011 in Kraft treten, wurde aber aufgrund der zahlreichen Klagen von kleineren Krankenhäusern zunächst durch den GBA außer Vollzug gesetzt.
Zu den Klägern gehörten über 40 Krankenhäuser aus ganz Deutschland, die befürchteten, durch die Neuregelung viele lukrative Patienten zu verlieren. Krankenhäuser würden über 100.000 Euro an der Behandlung eines Frühchens verdienen, teilte Gerichtssprecher Axel Hutschenreuther mit. Die Kläger führten als weiteren Grund, die längeren Anfahrtswege für die Eltern an.
LSA sieht verbesserte Qualität der Behandlung in Spezialkliniken nicht als erwiesen an
Der GPA fordert die Behandlung von Frühchen in Spezialkliniken, die mindestens 30 solcher Fälle im Jahr nachweisen können. Das LSA sah es jedoch nicht als erwiesen an, dass diese Mengenvorgabe auch zur Sicherung der Behandlungsqualität führt. Axel Hutschenreuther erklärte: „Die wissenschaftlichen Belege hierfür wurden nicht erbracht.“ Darüber hinaus kritisierten die Richter den GPA dafür, dass er sehr strenge Vorgaben für Frühchen mit einem Geburtsgewicht unter 1200 Gramm festgelegt hatte, dies aber nicht für Frühgeborene mit einem Gewicht zwischen 1200 und 1500 Gramm tat. Diese Vorgehensweise sei nicht stimmig, erläuterte der Gerichtssprecher. Das LSA Berlin-Brandenburg ist bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig, so dass das Urteil für ganz Deutschland gilt. Während sich die Kläger hocherfreut über das Urteil zeigten, bedauerte die Deutsche Kinderhilfe die Entscheidung des LSA, da das Gericht die Gewinnerwartungen der Kliniken höher bewertet hätte als die Überlebenschancen der Frühchen.
Überlebenschancen von Frühchen sehr unterschiedlich
Als Frühgeburt werden Säuglinge bezeichnet, die vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen und in der Regel weniger als 2500 Gramm wiegen. Eine normale Schwangerschaft dauert 40 Wochen. Die Überlebenschancen der Frühchen hängen stark von der Schwangerschaftswoche, in der sie zur Welt kommen, und ihrem Geburtsgewicht ab. 2010 wurde ein Mädchen in der 21. Schwangerschaftswoche mit einem Gewicht von 460 Gramm geboren, das überlebte. Es sind auch Fälle bekannt, in denen die Frühchen mit nur 280 Gramm Geburtsgewicht überlebten. Im Fall des Mädchens verlief die Entwicklung sehr positiv, so dass es die Klinik im April 2011 gesund verlassen konnte.
Ein Kind das vor der 22. Schwangerschaftswoche geboren wird, ist in der Regel nicht lebensfähig. Erst ab der 24. Schwangerschaftswoche steigen die Überlebenschancen auf etwa 60 Prozent. Viele Frühchen haben jedoch mit großen gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen, zu denen unter anderem Nierenunterfunktionen, Hirnblutungen und Netzhautschäden gehören. Es können geistige und körperliche Behinderungen auftreten. (ag)
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Bild: s.media / pixelio.de
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