Verbraucherschützer empfehlen die Zahnersatzkosten vorab zu klären
16.01.2012
Mit dem Jahreswechsel sind auch die Kosten für einen Zahnersatz deutlich gestiegen. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärte, müssen Patienten seit Jahresbeginn einen höheren Eigenanteil beim Zahnersatz zuzahlen.
Unter Umständen kann so der Zahnersatz richtig teuer werden, weshalb die Verbraucherschützer raten, die anfallenden Kosten dringend vorher mit dem Zahnarzt und der Krankenversicherung abzuklären. Auch sollten die Patienten das Angebot ihres Zahnarztes im Zweifelsfall mit anderen Angeboten vergleichen, so der Hinweis der Verbraucherschützer.
Kostenvoranschlag prüfen, Behandlungsalternativen erfragen
Der deutlich gestiegene Eigenanteil beim Zahnersatz ergibt sich laut Auskunft der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus der novellierten Gebührenordnung für Zahnärzte, die seit Jahresanfang in Kraft getreten ist. Patienten sollten daher insbesondere die Höhe der eigenen Kosten sowie mögliche Behandlungsalternativen vorab erfragen, rät die NRW-Verbraucherzentrale in Düsseldorf. Hier ist nach Ansicht der Verbraucherschützer auch die Einholung einer Zweitmeinung zum Behandlungs- und Kostenplan von einem anderen Zahnarzt durchaus zu empfehlen. Als wenig aufwendige Vergleichsmöglichkeit bieten sich darüber hinaus laut Aussage der Verbraucherzentrale NRW auch Online-Plattformen zum Preisvergleich an, auf denen Patienten den Kostenvoranschlag ihres Zahnarztes zur Überprüfung einstellen können. Auf den Portalen werden die Behandlungs- und Kostenpläne anschließend von registrierten Zahnärzte kontrolliert und unter Umständen durch ein günstigeres Angebot ergänzt. Unter dem Suchwort „Zahnauktionen“ könne sich jeder relativ unkompliziert an die entsprechenden Dienstleister im Internet wenden, betonten die Verbraucherschützer.
Zahnersatz als Kostenfalle
Generell übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für Standardbehandlungen, die andere Hälfte müssen hingegen die Patienten als Eigenanteil aufbringen. Die Standardbehandlungen umfasst dabei jedoch keineswegs immer das medizinisch wünschenswerte Angebot. Patienten, die sich mehr als eine Regelversorgung erhoffen, müssen für die zusätzlichen Kosten vollständig aus eigener Tasche aufkommen. So können aufwendige Vollkeramik- statt der üblichen Metallkronen die Patienten schnell erhebliche Summen kosten. Wer hier nicht in die Kostenfalle tappen möchte, sollte sich daher gründlich informieren. Die Kostenfalle drohe unter Umständen jedoch auch bei der Standardbehandlung. Denn 50 Prozent der Behandlungskosten sind mitunter auch schon ein recht hoher Betrag. Lediglich Patienten, die regelmäßig einmal jährlich zur Kontrolle beim Zahnarzt waren, haben laut Aussage der Verbraucherzentrale NRW hier leichte Vorteile.
50 Prozent Eingenanteil beim Zahnersatz
Denn wer sich fünf Jahre lang bei den Kontrolluntersuchungen immer einen Stempel fürs Bonusheft abgeholt hat, kann mit einer Kostenübernahme von 60 Prozent durch die Krankenversicherung rechnen. Bei über zehn Jahren gepflegten Bonusheften erhöht sich dieser Anteil sogar auf 65 Prozent. Darüber hinaus erhalten Patienten mit einem besonders niedrigen Bruttoeinkommen (unter 1050,- Euro monatlich) ebenfalls mehr Unterstützung, berichten die Verbraucherschützer. Eine von der Standardbehandlung abweichende Versorgung ist für die meisten weniger wohlhabenden Patienten jedoch ohnehin ausgeschlossen, da hier schnell hunderte bis tausende Euro als Eigenanteil finanziert werden müssen. So droht eine Entwicklung, bei der das Einkommen der Menschen immer mehr anhand ihrer Zähne abzulesen ist. (fp)
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Bild: Claudia Heck / pixelio.de
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