Gesundheitsrisiko Haarefärben: Jugendliche sollten besser verzichten
05.03.2012
Haarefärben ist für Jugendliche im Alter unter 16 Jahren tabu. Aufgrund der drohenden Gesundheitsrisiken durch die enthaltenen Substanzen sollten Heranwachsende auf den Einsatz von Haarfärbemitteln verzichten, so eine bereits im November 2011 verabschiedete Verordnung der Europäischen Union (EU).
Sowohl die Gesundheitsrisiken des Haarfärbens bei Jugendlichen im Allgemeinen als auch die EU-Verordnung sind jedoch vielen Deutschen bislang nicht bekannt. Dabei hatte die EU schon vor gut drei Monaten die Hersteller zum Aufdruck entsprechender Warnhinweise auf den Verpackungen verpflichtet. Auch die Friseure sind seither angehalten, keine Kunden im Alter unter 16 Jahren mehr zum Haarfärben anzunehmen.
Schwere gesundheitliche Folgen des Haarfärbens
Die meisten Haarfärbemittel enthalten gesundheitlich bedenkliche Substanzen wie beispielsweise sogenannte Phenylendiamine, welche Hautausschläge, Rötungen und Schwellungen verursachen können. Im Jahr 2009 war in Schottland ein 13-jähriges Mädchen infolge eines durch Haarfärbemittel hervorgerufenen allergischen Schocks verstorben. Weil Jugendliche im Alter unter 16 Jahren noch nicht über einen ausreichenden Säureschutzmantel der Haut verfügen, sind sie besonders anfällig für Allergien durch die unterschiedlichen Haarfärbemittel und sollten auf das Haarefärben verzichten, so die Begründung der EU zur Verschärfung der europaweiten Kosmetik-Verordnung im vergangenen Jahr.
Warnhinweise für unter 16-Jährige auf Haarfärbemitteln
Obwohl die EU-Verordnung seit gut drei Monaten in Kraft ist, hat sich hierfür in der Bevölkerung bisher kaum ein Bewusstsein gebildet. Zwar müssen die Hersteller bestimmter Haarfärbemittel diese seither mit einem Warnhinweis versehen, um zu verdeutlichen, dass das Produkt nicht für Personen im Alter unter 16 Jahren geeignet ist. Doch eine spürbare Veränderung im Kundenverhalten hat dies bisher nicht bewirkt. Auch die Tatsache, dass der „Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel“ Friseuren empfiehlt, Jugendlichen unter 16 nur noch die Haare zu färben, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, findet in der Praxis bisher nicht überall Berücksichtigung. Obwohl die Friseure sich damit unter Umständen sogar strafbar machen und für später auftretende Gesundheitsschäden aufkommen müssen. Zahlreiche Frisörsalons haben das Haarfärben bei Jugendlichen im Alter unter 16 Jahren jedoch ohnehin von sich aus ausgeschlossen. (fp)
Lesen Sie auch:
Haarglättungsmittel können der Gesundheit schaden
Schlafverhalten in den Haaren erkennbar
Bildnachweis: NEOS / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.