Sozialverband: Demenzkranke fallen weiter durchs Raster
28.03.2012
Als enttäuschend bezeichnet die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung. "Die darin enthaltenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um Pflegebedürftige und deren Angehörige nachhaltig zu unterstützen", so die VdK-Präsidentin.
Vor allem würde sich an der grundlegenden Benachteiligung von vielen Demenzkranken, die nach der jetzigen Rechtslage oft genug gar nicht als pflegebedürftig gelten, durch die erst für 2013 vorgesehene geringe Anhebung der Leistungen kaum etwas ändern. "Demenzkranke fallen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiterhin durchs Raster. Die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung von Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden", sagte Mascher. Bereits seit 2009, so die VdK-Präsidentin, läge ein neuer fünfstufiger Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der auch dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt. "Ungenutzt sind bereits 3 Jahre verstrichen. Wir brauchen endlich dieses neue System der Pflegestufen, damit neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und dadurch den Demenzkranken den Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben", betonte Mascher weiter.
Als "halbherzig" bezeichnete Mascher zudem den Plan, dass das Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht mehr ganz, sondern nur noch um die Hälfte gekürzt werden soll. "Das wird pflegende Angehörige aus finanziellen Gründen weiterhin davon abhalten, Entlastungsangebote anzunehmen", so die VdK-Präsidentin. "Die Förderung von Entlastungsangeboten müsste viel deutlicher ausfallen, denn Auszeiten sind für pflegende Angehörige essentiell".
Der VdK besteht zudem auch weiterhin auf einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. "Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben, später deshalb in Altersarmut zu geraten", so Mascher.
Die zur Finanzierung der Pflege geplante freiwillige zusätzliche private Pflegeversicherung lehnt der VdK ab. "Sie benachteiligt insbesondere Ältere und Menschen mit Behinderung, die kaum Geld übrig haben, um privat vorzusorgen", so Mascher. Stattdessen fordert der VdK einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden. (Michael Pausder)
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