Neue Rabattverträge verursachen Umstellungen bei Arzneimitteln
07.05.2012
Die gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Rabattverträge mit den Pharmaherstellern neu verhandelt. Im Ergebnis kann dies für Patienten bedeuten, dass sie sich bei bestimmten Medikamenten auf ein anderes Präparate umstellen müssen.
Zwar dürften mit der Umstellung in der Regel keine gesundheitlichen Nachteile für die Patienten verbunden sein, da die Wirkstoffe die gleichen sind wie in den bisherigen Präparaten. Doch beim Kauf kann es schon für Überraschungen sorgen, wenn der Apotheker auf einmal in eine andere Schublade greift als bisher. „Millionen Patienten müssen sich derzeit an neue Rabattarzneimittel gewöhnen, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen“, so die aktuelle Mitteilung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) in Berlin.
Apotheken setzen Rabattverträge der Krankenkassen um
Einige große Krankenkassen wie zum Beispiel die AOK, die Barmer GEK oder die Techniker Krankenkasse (TK) haben in den letzten Wochen neue Rabattverträge beschlossen. Infolgedessen müssen sich nun Millionen Patienten darauf einstellen, in Zukunft mit anderen als ihren gewohnten Arzneimitteln gegen Volkskrankheiten wie Bluthochdruck und Co. versorgt zu werden. Seit die gesetzlichen Krankenversicherungen die Möglichkeiten haben mit den Pharmaherstellern Rabatte auszuhandeln, „setzen die Apotheken alle Rabattverträge der Kassen zuverlässig um“, betonte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker in der aktuellen Pressemitteilung. Becker nutzte den Anlass jedoch auch für Kritik. Es komme „immer wieder zu Problemen bei der Umstellung“ und „eine unzweckmäßige Herstellerauswahl kann zu Lieferengpässen in der Apotheke führen oder Verwirrung bei den Patienten stiften“; bemängelte der DAV-Vorsitzende.
Versorgungsqualität der Patienten wichtiger als Arzneimittelrabatte
Der Chef des Deutschen Apothekerverbandes appellierte daher an die Krankenkassen: „Stellen Sie die Versorgungsqualität Ihrer Versicherten wieder stärker in das Zentrum Ihres Handelns, auch wenn es dabei ein paar Euro weniger Rabatt von der Industrie gibt.“ Die Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren immer stärker von den Möglichkeiten der Rabattverträge Gebrauch gemacht, wobei die Anzahl entsprechender Vereinbarungen mit den Pharmaherstellern von 9.300 im Jahr 2009, auf 12.400 im Jahr 2010 und 16.400 im Jahr 2011 gestiegen ist. Die Zahl der „rabattierten Arzneimittel – gemessen anhand ihrer Pharmazentralnummern (PZN) – stieg von 26.900 (2009) und 27.200 (2010) auf 28.500 (2011)“, so die Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Entsprechend haben sich auch die Einsparungen der Krankenkassen in dem gleichen Zeitraum deutlich erhöht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sparten im Jahr 2009 rund 850 Millionen Euro durch die Rabattverträge, im Jahr 2010 waren es bereits 1,3 Milliarden Euro und im Jahr 2011 rund 1,6 Milliarden Euro, so die Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Der DAV-Vorsitzenden bemängelte dabei, dass sich für die Apotheken der Beratungsaufwand durch die Rabattverträge deutlich erhöht habe und „diese Mehrleistung auf Dauer ohne eine Anpassung der Honorierung nicht tragbar“ sei. (fp)
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Bild: Rita Thielen / pixelio.de
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