Dreisteste Werbelügen werden mit dem „Goldenen Windbeutel“ gekürt
22.05.2012
Dreiste Werbelügen sind in der Lebensmittelindustrie gang und gäbe. Zwar bewegen sich die Hersteller oft am Rande des legalen, doch Gesetze werden hier meist nicht überschritten und so ist ihnen rechtlich kaum beizukommen. Um die Verbraucher für die unangemessenen Werbeversprechen zu sensibilisieren und den Druck auf die Hersteller zu einer wahrheitsgetreuen Produktkennzeichnung zu erhöhen, vergibt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch nun zum vierten Mal den „Goldenen Windbeutel“. Mitstimmen können alle Verbraucher unter „www.abgespeist.de“.
Besonders dreiste Werbeversprechen werden gekürt
Die Negativ-Auszeichnung geht an Lebensmittelprodukte, die sich durch besonders dreiste Werbeversprechen hervortun. Nach einem entsprechenden Auswahlprozess stellt Foodwatch den Verbrauchern nun fünf Produkte zur Wahl, die im Prinzip alle den „Goldenen Windbeutel“ verdient hätten. Auf der Internetseite „www.abgespeist.de“ kann jede/r bis Mitte Juni mit darüber entscheiden, welches Produkt die Auszeichnung der Verbraucherschutzorganisation erhalten soll. Zur Wahl stehen die Margarine „Becel pro-activ“ von Unilever, der Beuteltee „Landlust Mirabelle & Birne“ von Teekanne, das „Viva Vital Hackfleisch“ von Netto, das vermeintlich alkoholfreie Bier „Clausthaler Classic“ von Radeberger und die Instant-Früchtetees für Kleinkinder ab dem 12. Monat von HiPP. Die Vorwürfe der Verbraucherschützer an die einzelnen Produkte sind äußerst unterschiedlich, doch bei allen Kandidaten widerspricht die Aussage auf den Verpackungen eindeutig den tatsächlichen Eingenschaften des Artikels.
Margarine als Medikament?
So bewirbt Unilever seine Margarine „ Becel pro-activ“ mit dem Hinweis, dass diese mit Hilfe „hochwirksamer Pflanzensterine“ nachweislich den Cholesterinspiegel senke, was bei den Verbrauchern den Eindruck vermitteln soll, dass die Margarine gut für das Herz beziehungsweise das Herz-Kreislauf-System ist. Tatsächlich bleibt laut Foodwatch jedoch offen, „ob die Pharma-Margarine dem Herzen nutzt oder vielleicht sogar schadet.“ Zudem seien die die Langzeitfolgen kaum erforscht, was Unilever jedoch nicht davon abhalte, das Produkte über die Supermärkte zu vertreiben. Für Foodwatch ist „Becel pro-activ“ gleichzusetzen mit einer „Pille zum Aufs-Brot-Schmieren“, Nebenwirkungsrisiko inklusive.
Industrie-Früchtetee und künstliche Aromen, statt Landlust mit Früchten
Der Beuteltee „Landlust Mirabelle & Birne“ von Teekanne wurde von der Verbraucherschutzorganisation für den „Goldenen Windbeutel“ nominiert, da mit dem Aufdruck geworben wird: „Genießen Sie einen kleinen Ausflug aufs Land und entdecken Sie den ursprünglichen Genuss vertrauter Früchte, die noch in Ruhe heranreifen können.“ Das hier vermittelte Produktbild entspreche keineswegs dem tatsächlichen Inhalt, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Denn enthalten seien hier nur die Standard Zutaten von Industrie-Früchtetee „plus Aroma für imitierten Geschmack“, so Foodwatch. Mirabelle und Birne sind nur mit Bildern auf der Verpackung vertreten, der Geschmack wird durch nicht näher erläuterte Aromastoffe simuliert. Hauptzutaten sind – wie bei den meisten Industrie-Früchtetees – Apfel, Hibiskus und Hagebutte. Der Preis von vier Euro je 100 Gramm ist demnach deutlich überteuert. Dass „die namensgebende Mirabelle zu sage und schreibe null Prozent enthalten“ ist, war für Foodwatch Anlass für besonders scharfe Kritik.
Mit Wasser gestrecktes Hackfleisch als fettarm verkauft
Das „Viva Vital Hackfleisch“ von Netto wurde nominiert, weil es „30 % weniger Fett im Vergleich zu gemischtem Hackfleisch“ verspricht, was jedoch nicht – wie suggeriert – auf die „Zubereitung aus Hackfleisch gemischt mit pflanzlichem Eiweiß“ zurückzuführen ist. Tatsächlich werde die vermeintlich Fettreduzierung durch das Strecken „mit einer Pampe aus Wasser, Weizeneiweiß und Mehl“ erreicht, das heißt durch eine Reduzierung des Fleischanteils um circa 30 Prozent, so der Vorwurf von Foodwatch. Der Fettgehalt des Fleischs liege indes sogar höher als bei frischem Hackfleisch von der Fleischtheke, da bei letzterem „höherwertiges, mageres Fleisch verwendet“ wird, Netto hingegen die billigeren fettreichen Abschnitte verarbeitet, kritisieren die Verbraucherschützer. Das die Kunden hierfür noch einen Preisaufschlag von rund 30 Prozent zahlen sollen, ist ein weiterer berechtigter Grund für die Nominierung des „Viva Vital Hackfleisch“ zum „Goldenen Windbeutel“.
Alkoholfreies Bier trotz enthaltenem Alkohol?
Bei dem vermeintlich alkoholfreien Bier „Clausthaler Classic“ von Radeberger ist der tatsächliche Alkoholgehalt von 0,45 Volumen-Prozent Hauptkritikpunkt der Verbraucherschützer. Laut Foodwatch weigern sich „Deutschlands Brauer seit jeher“, den tatsächlichen Alkoholgehalt bei vermeintlich alkoholfreien Bieren auf das Etikett zu schreiben. Den Brauereien zufolge wäre „alkoholfrei“ eigentlich alles unterhalb 0,5 Volumen-Prozent, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Da Radeberger das „Clausthaler Classic“in andere Ländern bereits als „alkoholarmes“ Bier kennzeichnet, wäre eine wahrheits-gemäße Etikettierung auch hierzulande kein Problem, begründete Foodwatch die aktuelle Nominierung.
Zuckerhaltiger Kindertee nicht als Durstlöscher geeignet
Der hohe Zuckergehalt bei den Instant-Tees „Früchte“, „Waldfrüchte“ und „Apfel Melisse“ von Hipp hatte bereits Anfang Mai für einen Disput zwischen der Verbraucherschutzorganisation und dem Hersteller gesorgt. Foodwatch kritisierte, dass die Instant-Tees von Hipp als „Durstlöscher“ auch für Kleinkinder ab dem Alter von 12 Monaten beworben werden, der hohe Zuckergehalt diese jedoch als solche ungeeignet mache.Während Wasser und stark verdünnte Fruchtsaftschorlen „in der Kinderernährung – ebenso wie ungesüßte Tees – tatsächlich gute Durstlöscher sein können, sind die Hipp-Produkte alles andere als gesund und empfehlenswert“, so der Vorwurf der Verbraucherschützer. Die Instant-Tees enthalten laut Foodwatch je 200-Milliliter-Tasse umgerechnet zweieinhalb Stück Würfelzucker (7,6 Gramm). Der Hersteller Hipp hatte sich gegen die Anschuldigungen der Verbraucherschützer gewehrt und erklärt, dass der Instant-Tee die gesetzlichen Vorgaben für Kindertee einhalte. Auch würden bei dem Tee ausschließlich „natürliche Kräuter- und Fruchtextrakte verwendet“, zusätzliche „künstliche Aromen“ oder zahnschädigende Säuren, wie beispielsweise Zitronensäure, seien nicht enthalten. Hier von einem idealen Durstlöscher für Kleinkinder zu sprechen, ist dennoch unangebracht und verdient die Nominierung zum „Goldenen Windbeutel“. (fp)
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Bild: Miroslaw / pixelio.de
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