Arbeitslosengeld II: Kein Mehrbedarf für stillende Mütter
30.05.2012
Das Sozialgericht in Wiesbaden hat nach Informationen des Magazins „gegen-hartz.de“ geurteilt, dass stillende Mütter keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Während der Schwangerschaft steht Frauen ein Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung zu. Weil die Klägerinnen hier eine Ungleichbehandlung sahen, klagten sie auf einen höheren Regelbedarf.
Doch das Sozialgericht teilte die Auffassung der Klage nicht. Der Mehrbedarf für Schwangere sei nicht auf die Stillzeit übertragbar, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Es gebe keine gesetzliche Grundlage für das Begehren, sagten die Richter. Der Regelbedarf sei als Pauschale konzipiert, der über den § 21 SGB II hinaus keine Besonderheiten berücksichtige. Schließlich würden Mütter auch Kosten sparen, wenn sie statt Babynahrung stillen würden. Demnach ergebe sich trotz dem erhöhten Kalorienbedarf kein finanzieller Mehrbedarf für Mütter im Hartz IV-Leistungsbezug. (ag)
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