Wodka-Mischgetränk darf nicht mit dem Begriff „Energy“ werben
11.08.2012
Wodka-Energy ist unter Nachtschwärmern ein gängiger Begriff für Mischgetränke aus Wodka und einem sogenannten Energy-Drink. Doch die Bezeichnung ist unzulässig, da dem Verbraucher suggeriert wird, „der Konsum des Getränks verschaffe ihm Energie, Kraft, Tatkraft und Leistungsvermögen“, so der aktuelle Urteilsspruch des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
Das beklagte Unternehmen darf sein Produkt fortan nicht länger unter der Bezeichnung „Energy & Vodka“ vertreiben, entschieden die Richter des OLG Hamm. Laut Mitteilung des Gerichts, hatte ein Verein, der sich mit der Einhaltung lebensmittelrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Spirituosen-Industrie befasst, gegen den irreführenden Produktnamen geklagt. Der Verein forderte „von dem beklagten Unternehmen, das unter anderem alkoholische Getränke vertreibt, es zu unterlassen, ein zu gut einem Viertel aus Vodka und im Übrigen aus einer koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk bestehendes Mischgetränk mit 10 Volumenprozent Alkohol mit der Bezeichnung Energy & Vodka zu vertreiben oder zu bewerben.“
Bezeichnung „Energy & Vodka“ untersagt
Nachdem das Landesgericht Paderborn dem Kläger in erste Instanz nicht gefolgt war, hat das OLG Hamm nun in seiner Entscheidung zu Gunsten des Vereins entschieden und die Bezeichnung „Energy & Vodka“ untersagt. Das Mischgetränk mit zehn Volumenprozent Alkoholgehalt darf demnach nicht länger unter diesem Namen angeboten werden. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm begründete seine Entscheidung mit den Vorgaben der EG-Verordnung zu den nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln und Getränken. Diese „Verordnung diene dem Schutz des Verbrauchers“ und gebe klar vor, dass „Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol grundsätzlich keine nährwertbezogenen Angaben tragen“ dürfen, so die Mitteilung des OLG Hamm.
Unzulässige nährwertbezogene Angabe beim Wodka-Mischgetränk
Laut Aussage der Richter ist der Begriff „Energy“ eine solche nährwertbezogene Angabe, die bei einem alkoholischen Getränke, das zu fast einem Viertel aus Wodka besteht, keinesfalls zulässig ist. Hier werde dem Verbraucher der Eindruck vermittelt, der Konsum des Getränks erhöhe sein Leistungsvermögen. Unzulässigerweise werde das Mischgetränk als „funktionelles Lebensmittel beschrieben, das positive Nährwerteigenschaften habe“, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Begriff „Energy“ sei eine eigenständige Bedeutung, die nicht nur die Beschaffenheit beziehungsweise eine Zutat des Getränks bezeichne, so das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. Juli 2012 (I-4 U 38/12). Welche Konsequenzen die Entscheidung auf die Getränkekarte in den Kneipen und Diskotheken haben wird, bleibt abzuwarten. (fp)
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