Hipp ruft Nudelgericht für Säuglinge aus dem Handel zurück
31.10.2012
Der Lebensmittelhersteller für Kindernahrung „Hipp“ hat ein Nudelgericht für Säuglinge und Kleinkinder aus dem Handel zurück gerufen. Nach Angaben des Konzerns seien in Stichproben „Verklumpungen“ festgestellt worden. Diese könnten zu Schluckbeschwerden bei den Babys führen. Aus diesem Grund sollte bereits gekaufte Ware nicht dem Kind zum Essen gegeben, sondern gegen Erstattung des Kaufpreises zum Supermarkt zurückgebracht werden, teilte das Unternehmen in Pfaffenhofen mit. Im schlimmsten Falle könne das Essen bei kleinen Kindern im Halse stecken bleiben.
Betroffen von dem Rückruf ist explizit das „Gemüseallerlei mit Mini-Pasta und zartem Bio-Rind" der Charge „L125192“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 27. Mai 2013 und der Artikelnummer „9930“.
Essen kann im Hals stecken bleiben
Der Becher umfasse 2x 190 Gramm. Die Babynahrung wird für Kinder ab dem sechsten Lebensmonat seitens des Herstellers empfohlen. Derartige Vergklumpungen des Essens können in diesem Alter zu Probleme beim Hinunterschlucken führen. Im schlimmsten Fall könne das Essen durch die Klumpen im Hals stecken bleiben. „Um jedes Risiko für Babys auszuschließen, wird das Produkt aus dem Verkauf zurückgerufen“, teilte der Babykost-Produzent Hipp in einer Presseerklärung mit. Eltern sollten die Warnung ernst nehmen, da Essensreste im Hals schlimmstenfalls zu Erstickungen führen können. Verbraucher können bereits gekaufte Nudelgerichte mit angegebener Charge gegen Erstattung der Kosten zurückgeben. Wie Hipp betonte, sind alle anderen Produkte nicht von dem Rückruf betroffen. (sb)
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