Es gibt ein paar Ausnahmen, in denen ein Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenkasse möglich ist
21.12.2012
Ein paar Möglichkeiten gibt es, von der PKV in die GKV zurück zu wechseln. Diese Lücken hat der Gesetzgeber zugelassen, um Menschen in besonderen Notlagen zu helfen. Im Grundsatz ist aber der Weg zurück verschlossen. Wir zeigen, wann aber ein Wechsel von der Privaten in die gesetzliche Kasse möglich ist.
Es ist verlockend: Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit müssen Kosten gespart werden. Die Privaten Krankenversicherungen locken mit Superangeboten von teilweise weniger als 300 Euro im Monat. Wer noch jung, ohne Kinder und gesund ist, bezahlt in der Privaten Krankenversicherung viel weniger. Doch mit zunehmenden Alter und Veränderungen der Lebensumstände, steigen auch die Beiträge, teilweise um ein Vielfaches. Viele wünschen sich dann den Weg zurück in die Gesetzliche Krankenkasse (GKV). Damit das Solidarprinzip aber nicht außer Kraft gesetzt wird, ist ein späterer Wechsel im Grundsatz unmöglich. Ansonsten würden Viele in jungen Jahren wenig bei der PKV zahlen und später im fortgeschrittenen Alter in den „sicheren Hafen“ der GKV zurückkehren. Ein paar Ausnahmen zum Zurück-wechseln existieren, wie Timo Voss von Bundes der Versicherten betonte.
Angestellte: Sinkendes Einkommen macht Weg zum Zurück-wechseln frei
Nicht nur Selbstständige können in die PKV wechseln. Gleiches gilt auch für angestellte Arbeitnehmer, die mehr als 50.850 Euro Brutto im Jahr verdienen. Für sie fällt die gesetzliche Versicherungspflicht weg, da sie zwischen PKV und GKV wählen können. Bleibt oder steigt das Gehalt, ist der Weg zurück in die GKV für immer versperrt. Aber: Bei demjenigen, der aufgrund eines Berufs- oder Arbeitswechsel weniger als die Versicherungsfreigrenze verdient, kann wieder in die GKV wechseln. Die Einkommensgrenze liegt bei Angestellten, die bereits 2002 privatversichert waren, bei brutto 45.900 Euro pro Jahr. Das heißt, man muss weniger verdienen, als 45.900 Euro, um wechseln zu können.
Ehemalige Selbstständige können wechseln, wenn sie wieder Angestellt sind
Selbstständige können grundsätzlich selbst bestimmen, welche Versicherungsform sie wählen. Dabei ist es auch egal, wie viel sie verdienen. Ein Wechsel zurück ist für Selbstständige nicht möglich, es sei denn, sie geben ihre Selbstständige Tätigkeit auf und wechseln wieder in ein Angestelltenverhältnis. Die Möglichkeit zurück zu wechseln ist aber nur dann gegeben, wenn das jährliche Bruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro (bzw. vor 2002 45.900 Euro) nicht überschritten wird. Das bedeutet, das Gehalt muss unter der Pflichtgrenze liegen, ansonsten müssen auch Angestellte nach ihrer Selbstständigkeit weiterhin in der Privatkasse bleiben.
Zurück-wechseln bei Arbeitslosigkeit
Angestellte Privatversicherte, die ihren Job verlieren und danach das Arbeitslosengeld I bekommen, können ebenfalls von der PKV in eine Krankenkassen wechseln. Anders sieht es aber bei Hartz IV-Beziehern aus. Hier darf kein Wechsel geschehen. Allerdings haben Arbeitslosengeld II Bezieher den Anspruch auf die volle Übernahme eines Basistarifs.
Ältere Menschen
Haben Versicherte der PKV das 55 Lebensjahr überschritten, so ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn eine Arbeitslosigkeit eintreten würde. Der einzige Ausweg ist die Herabstufung in eine günstigeren Tarif. Versicherungsexperten raten finanziell in Not geratene, einen Basistarif zu wählen. Dieser entspricht den Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass PKV-Anbieter einen Antrag auf einen Basistarif nicht ablehnen dürfen. „Es kommt aber immer wieder vor, dass sich Versicherungen quer stellen, dann hilft nur der Weg zur Verbraucherzentrale“, rät Thomas Liebermann, Versicherungsexperte aus Hannover. Das besondere beim Basistarif: Dieser orientiert sich nicht am gesundheitlichen Zustand des Versicherungsnehmers sondern nach dem Alter und Geschlecht. Das Einkommen spielt bei der Berechnung der Beiträge allerdings keine Rolle.
Ehepartner-Regelungen zum Wechseln
Bei Ehepartnern existieren nur sehr wenige Ausnahmen. Ist beispielsweise einer von Beiden gesetzlich und der andere privat versichert, darf letzterer unter bestimmten Umständen in die GKV wechseln. Ein Zugang zur gesetzlichen Familienmitversicherung ist dann möglich, wenn der Partner, der mitversichert werden soll, kein Einkommen, eine Einkommen unter 375 Euro oder einen Minijob ausübt. Bei allen anderen kommt ein Wechsel nicht in Frage. „Es gibt demnach kaum Möglichkeiten zurück in die GKV zu wechseln“, betont Liebermann. Daher sollten Berufseinsteiger eine Entscheidung genau überlegen, sagt auch Voss. (sb)
Bild: Barbara Eckholdt / pixelio.de
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