Polizeiarzt wegen Brechmitteleinsatz mit Todesfolge erneut angeklagt: Arzt verabreichte unter Zwang Brechsirup
09.04.2013
Ein 49-Jähriger ehemaliger Polizeiarzt muss sich Bremen zum dritten Mal vor Gericht verantworten. Der Grund: Anfang 2005 hatte der Mediziner einem mutmaßlichen Drogendealer zwangsweise einen so genannten „Brechsirup“ über eine Magensonde verabreicht, um verschlucktes Kokain zu Tage zu befördern. Nach dem der 35-jährige Mann aus Sierra Leone das Brechmittel eingeflößt bekommen hatte, verschlechterte sich sein gesundheitlicher Zustand plötzlich rapide, da während der Prozedur Brechmittel und Wasser in die Lunge des Afrikaners geraten waren. Der angeklagte Ex-Polizeiarzt reagierte zwar, indem er einen Notarzt hinzu zog, brach jedoch die Verabreichung des Mittels nicht ab – in der Folge fiel der Mann ins Koma und verstarb einige Tage später in der Klinik.
In bisher zwei Verfahren freigesprochen
Bereits zwei Mal stand der verantwortliche Mediziner deshalb wegen der tödlichen Verabreichung eines Brechmittels bereits vor Gericht und wurde beide Male freigesprochen: So war er im ersten Verfahren im Dezember 2008 aus Sicht der Richter durch eine zu schlechte Ausbildung und mangelnde Erfahrung nicht in der Lage gewesen, die Folgen seines Vorgehens abzuschätzen – auch wenn er dem Gericht nach objektiv betrachtet zweifellos Schuld am Tod des Mannes war. Im zweiten Verfahren konnte genau dies dann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, was die Richter schließlich zu einem weiteren Freispruch veranlasste.
Bundesgerichtshof kippt beide Entscheidungen: Neuauflage des Prozesses
Doch die Freisprüche hatten nur eine kurze Gültigkeit, denn in beiden Fällen hatten die Entscheidungen der Richter vor dem Bundesgerichtshof (BGH) keinen Bestand – stattdessen kippte der BGH die Urteile und verwies die Verfahren ans Bremer Landgericht zurück. Hier findet nun die dritte Neuauflage des Prozesses statt, für den bis Mitte Mai fünf weitere Verhandlungstermine vorgesehen sind.
Stopp von Brechmittel-Einsatz nach Tod des Mannes
Der Tod des Mannes aus Sierra Leone hatte im Jahr 2006 umgehend zu Konsequenzen geführt, indem in Bremen die heftig umstrittene Zwangsverabreichung von Brechmitteln sofort gestoppt worden war. Unterstützung gab es damals direkt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der 2006 Deutschland im ähnlichen Fall eines 19jährigen verurteilt hatte, der in Hamburg unter ähnlichen Umständen ums Leben gekommen war. Damals hatte der Europäische Gerichtshof die Methode als "unmenschlich" geächtet. (nr)
Bild: Arno Bachert / pixelio.de
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