Apotheker reichen Rabatte nicht an Kunden weiter
12.05.2013
Apotheken reichen Rabatte auf Medikamente nicht an ihre Kunden weiter wie es das Arzneimittelsparpaket (AMNOG) vorsieht. Dagegen wollen nun die Krankenkassen vorgehen.
Kompliziertes Gesundheitssystem
Das deutsche Gesundheitssystem bietet immer wieder Anlass zum Streit zwischen Ärzten, Krankenkassen, der Pharmaindustrie oder Kliniken. Oft werden Gesetze von den jeweils Beteiligten unterschiedlich ausgelegt. Aktuell sorgt das Arzneimittelsparpaket, das 2011 in Kraft trat, für derartige Auseinandersetzungen. Mit diesem Gesetz, das von der schwarz-gelben Koalition verabschiedet wurde, sollte das Preismonopol der Pharmaindustrie gebrochen werden. Konnten früher die Hersteller den Preis für ein neues Medikament willkürlich festlegen, so wird er mittlerweile in Verhandlungen mit den Krankenkassen in Abhängigkeit vom tatsächlichen Nutzen bestimmt. Dabei erhalten die Kassen einen Rabatt, falls die Wirksamkeit im Vergleich zu einem älteren Präparat nicht oder nur ein wenig besser ist.
Langanhaltender Streit zwischen Apothekern und Krankenkassen
Bereits seit Einführung des neuen Gesetzes dauert der Streit darüber zwischen Apothekern und den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Schon damals warnte die GKV Patienten davor, sich überteuerte Medikamente andrehen zu lassen, die Apotheker warfen den GKV Falsch- und Desinformation vor. Der Pharmawirtschaft und vor allem auch den Apothekern wird jetzt vorgeworfen, sie würden das Gesetz in ihrem Sinne auslegen, was für Kassen und Versicherte zu höheren Kosten führt. Eigentlich war jedoch vom Gesetzgeber vorgesehen, dass der Rabattpreis die Ausgangsbasis für die Handelszuschläge des Pharmagroßhandels sowie der Apotheken und für die Zuzahlungen der Patienten ist.
Patienten bleiben auf Mehrkosten sitzen
Aus einem Informationsschreiben der Apotheken-Servicegesellschaft ABDATA, das der Frankfurter Rundschau vorliegt, geht jetzt hervor, dass nach dem Willen der Apotheker die maßgebliche Datenbank mit den Preisinformationen der Medikamente so verändert wird, dass generell der (höhere) Originalpreis hinterlegt wird und nicht der Rabattpreis. Die Datenbank soll sogar dann entsprechend geändert werden, wenn ein Pharmaunternehmen den rabattierten Preis meldet. Als Folge daraus müssen Versicherte mehr für ein Medikament zuzahlen. Ein Beispiel soll die Änderung verdeutlichen: Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Medikamentenpreises, jedoch maximal zehn Euro. Gibt es bei einem 100 Euro teuren Präparat einen Rabatt von 40 Euro, dann wären für den Versicherten sechs Euro (zehn Prozent von 60 Euro) fällig. Durch die neue Regel sind es jedoch künftig zehn Euro. Auch für die Krankenkassen wird es teurer, da die Handelszuschläge für die Apotheken ebenfalls prozentual berechnet werden. Mehr Gewinn erzielen damit die Apotheken. Der Kassen-Spitzenverband kritisiert: „Der Wille des Gesetzgebers wird ganz klar nicht umgesetzt. Hier werden Daten manipuliert.“ Die Koalition wird von ihm zu einer gesetzlichen Klarstellung aufgefordert, allerdings lehnt diese bislang ab. Bis sich was ändert, wollen die Kassen die überhöhten Rechnungen der Apotheker kürzen. Patienten haben diese Möglichkeit leider nicht, sie müssen die geforderten Zuzahlungen leisten, wenn sie sich in der Apotheke ein Medikament holen wollen. Die Mehrkosten haben sie wohl selbst zu tragen. (sb)
Bild: siepmannH, Pixelio.de
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