Gutachten zu tausenden vermuteten Behandlungsfehlern ausgewertet
15.05.2013
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) hat seine aktuelle Auswertung der vermuteten Behandlungsfehler aus dem Jahr 2012 veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2012 vom MDK rund 12.500 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Bei circa einem Drittel der Fälle erwiesen sich die Vorwürfe der Patienten als berechtigt, so die Mitteilung des MDK. Angesichts der anhaltend hohen Zahl an Behandlungsfehlern bestehe weiterhin dringend die Notwendigkeit, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. „Die nahezu unveränderte Zahl der Vorwürfe und bestätigten Behandlungsfehler zeigt, dass nach wie vor Handlungsbedarf besteht“, betonte der Vize-Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Stefan Gronemeyer.
Am häufigsten beschweren sich die Patienten nach Operationen über vermutetet Behandlungsfehler, wobei „die operativen Fächer Orthopädie/Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie besonders betroffen“ sind, berichtet der MDK in seiner aktuellen Pressemitteilung. Auch in der Zahnmedizin, Inneren Medizin und Gynäkologie würden vermehrt Behandlungsfehler vermutet. Allerdings sei „eine hohe Zahl von Vorwürfen nicht gleichzusetzen mit einer hohen Zahl tatsächlicher Fehler“, erklärte die Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern, Prof. Dr. Astrid Zobel. So würden „gemessen an der Zahl der Vorwürfe die meisten Fehler in der Pflege, in der Zahnmedizin und in der Gynäkologie bestätigt.“ Bei Wurzelbehandlungen sowie dem Einsatz eines künstlichen Hüft- und Kniegelenks ereignen sich der aktuellen MDK-Statistik zufolge absolut die häufigsten Behandlungsfehler.
Keine Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität möglich?
Obwohl die hohe Zahl der Behandlungsfehler einen gewissen Handlungsdruck eröffnet, sollten hier laut Aussage der Experten keine voreiligen Schlüsse auf die Behandlungsqualität gezogen werden. „Wir können Fehlerhäufungen in bestimmten Fachgebieten erkennen. Dies erlaubt aber keinen Rückschluss auf die Behandlungsqualität insgesamt, da weder die Gesamtzahl der Behandlungen noch die Zahl aller Behandlungsfehler bekannt sind“, betonte Prof. Astrid Zobel. Für die Patienten sei die fachmännische Unterstützung durch den MDK bei vermuteten Behandlungsfehlern besonders wichtig. Nur mit Hilfe des unabhängigen medizinischen Sachverstandes hätten die Betroffenen eine Chance, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen, erläuterte Dr. Stefan Gronemeyer. Der MDK schaffe „mit seinen Gutachten Klarheit und Sicherheit für geschädigte Patienten.“
Ein Drittel der vermuteten Behandlungsfehler bestätigt
Im Jahr 2012 wurden exakt 12.483 MDK-Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Bei 31,5 Prozent der Gutachten (3.932 Fälle) wurde ein Behandlungsfehler bestätigt, so die aktuellen Zahlen des MDK. Ein Großteil der Vorwürfe (8.607 Fälle) richtete sich gegen Krankenhäuser, wobei hier in 30 Prozent der Gutachten die Vorwürfe der Patienten bestätigt wurden. 3.872 Gutachten wurden zu vermuteten Behandlungsfehlern bei niedergelassenen Ärzten erstellt, die Quote der bestätigten Behandlungsfehler lag hier mit 36 Prozent leicht über dem allgemeinen Durchschnitt. Seit Jahren wird über die hohe Anzahl der Behandlungsfehlern diskutiert und über Möglichkeiten für einen verbesserten Patientenschutz nachgedacht. Vorläufiges Ergebnis war das neue Patientenrechtegesetz, welches nach Ansicht von Dr. Gronemeyer die Situation der Betroffenen bei vermuteten Behandlungsfehlern jedoch nur bedingt verbessert hat. „Aus Sicht der Patienten bleibt unbefriedigend, dass das Gesetz keine neue Verteilung der Beweislast zwischen Behandler und Patient gebracht hat“, betonte Gronemeyer. (fp)
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