Vogelgrippe: 11.000 Tiere im Landkreis Vechta müssen getötet werden
16.05.2013
Bei Puten im Landkreis Vechta wurde eine milde Form der Vogelgrippe nachgewiesen, so die aktuelle Mitteilung des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Vogelgrippe-Erreger des Typs H7 seien bei Eigenkontrollen des Betriebes am Mittwochabend festgestellt worden, so die offizielle Mitteilung. Nach der Meldung des Erregernachweises habe der Landkreis Vechta den Betrieb umgehend gesperrt und die amtliche Untersuchung weiterer Proben angeordnet. Diese habe nun die Infektion mit den Vogelgrippe-Erregern bestätigt, berichtete das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Mittwoch.
Den Angaben der Behörden zufolge müssen aufgrund des Risikos einer Ausbreitung der Vogelgrippe-Erreger rund 11 000 Tiere in dem betroffenen Betrieb „tierschutzgerecht getötet werden.“ Außerdem seien wie auch „bei drei von milder Vogelgrippe betroffenen Putenbeständen im Landkreis Osnabrück und einem Betrieb mit Freilandlegehennen im Landkreis Emsland alle erforderlichen Maßnahmen sofort eingeleitet worden“, erläuterte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium. Um den Betrieb wurde ein Sperrbezirk von einem Kilometer eingerichtet, in dem Geflügel nicht transportiert werden darf. Die zwei weiteren Geflügelhaltungen, welche sich in dem Sperrbezirk des Landkreises Vechta befinden, seien von dem Transportverbot ebenfalls betroffen. Allerdings müssen die Hobby-Geflügelhaltung mit zwei Enten und der Aufzuchtstall für Junghennen mit einer Kapazität von etwa 17.000 Tieren in Bodenhaltung ihre Tiere nicht töten. Während diese Maßnahme beim Nachweis der schweren Vogelgrippe auch für die umliegenden Betriebe vorgesehen ist, bleibt den Geflügelzüchtern bei der milden Variante der Vogelgrippe das Töten ihrer Tiere unter Umständen erspart.
Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern
Die Behörden entnehmen in sämtlichen Geflügelzuchtbetrieben innerhalb des Sperrbezirks Proben, um mögliche Infektionen aufzudecken. In dem direkt betroffenen Betrieb erfolgt nach der Tötung der Tiere eine gründliche Reinigung und Desinfektion der Stallungen, wobei nach 21 Tagen ohne Erregernachweis Entwarnung gegeben werden kann und sämtliche Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Um den Infektionsweg zu ermitteln, führen die Behörden zudem intensive epidemiologische Ermittlungen durch. Auch wenn es sich im Landkreis Vechta derzeit lediglich um einen einzigen Fall handle, nehmen die Behörden den Vogelgrippe-Nachweis sehr ernst und das Veterinäramt habe alle Maßnahmen mit großer Sorgfalt durchgeführt, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, berichtet das niedersächsische Landwirtschaftsministerium. So seien zum Beispiel die umliegenden Landkreise direkt informiert worden und die Tierseuchennachrichtenmeldung zur bundesweiten Unterrichtung der Veterinärbehörden wurde abgesetzt.
Keine Bedrohung für Menschen
Auch wenn die Vogelgrippe für Geflügelbestände durchaus gefährlich werden kann, sind die in Vechta nachgewiesenen Erreger für Menschen keine Bedrohung. Anders sieht dies bei der humanpathogenen Variante der Vogelgrippe (H7N9) aus, die derzeit in China grassiert. Diese ruft auch beim Menschen schwere Vogelgrippe Symptome, wie hohes Fieber und Atemwegsinfektionen, hervor. Viele Betroffene erlitten eine Lungenentzündung und rund ein Viertel der nachweislich infizierten Personen überlebte die Infektion nicht. Derart bedrohlich ist die in Vechta nachgewiesene Vogelgrippe-Variante allerdings lediglich für die Geflügelbestände. Die kürzlich von der milden Vogelgrippe betroffenen Betriebe im Landkreis Osnabrück konnten indes mittlerweile wieder freigegeben werden, da die Vogelgrippe dort erloschen ist, so die aktuelle Mitteilung des niedersächsischen Agrarministeriums. (fp)
Bild: schemmi / pixelio.de
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.